RIS AI
9 Treffer467 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Einbringung von Eingaben oder Anträgen zu entrichten. Rz 1802: Von Amts wegen vorgenommene Amtshandlungen unterliegen keiner Abgabenschuld nach der BVwAbgV. Beispiel: Es wird ein neuer Bundespräsident ernannt. Weil ein schutzwürdiges Interesse offenkundig ist, wird eine Auskunftssperre durch die zuständige Meldebehörde von Amts wegen verfügt (…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…wenn die Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nicht vorliegen; etwa im Falle einer offenkundigen verdeckten Ausschüttung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 oder mangels Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf den für Zwecke einer Entlastung an der Quelle in Österreich aufgelegten Vordrucken…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…die offenkundig keinen Bezug zu dem/den Stifter(n) haben (zB andere Nationalität oder Wohnsitz in einem anderen Land) Personen als Geschäftsführer oder Eigentümer von Rechtsträgern, die offenkundig keine Kenntnisse der Geschäftsabläufe haben und vor Behörden und Verpflichteten von ihnen nahestehenden Personen unterstützt oder "vertreten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…ist. Nach erfolgter Antragstellung verfügt die Registerbehörde binnen 14 Tage die Einschränkung der Einsicht, sofern der Antrag nicht offenkundig unbegründet ist (Verfügung der Einschränkung der Einsicht). Ab dem 10. Dezember 2024 kann der Antrag des wirtschaftlichen Eigentümers auf Einschränkung der Einsicht auch vor Abgabe einer…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Mängel im Sinn des § 85 Abs. 2 BAO. Daher ist mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen. Ist der Antrag von vornherein offenkundig aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Behörde (vgl. zB VwGH 29.6.1999, 99/14/0123). Nicht mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen ist jedoch, wenn die Eingabe von vornherein offenkundig aussichtslos ist, insbesondere wenn sie wegen Verspätung oder wegen Nichtlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (vgl. zB VwGH 27.6.1994, 93/12/0095…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…selbst wenn das Kriterium der Risikostreuung erfüllt ist. Rz 109: Sofern bei einem ausländischen Organismus einzelne "Segmente" oder "Rechnungskreise" getrennt mit unterschiedlichen ISIN handelbar sind oder zum Erwerb angeboten werden und die Anleger nicht offenkundig in jedem Fall an mehreren oder allen "Segmenten" beteiligt sind…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sind für diese Beurteilung ohne Bedeutung. Rz 122: Sofern bei einer ausländischen Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien einzelne Segmente oder Rechnungskreise getrennt mit unterschiedlichen ISIN handelbar sind oder zum Erwerb angeboten werden und die Anleger nicht offenkundig in jedem Fall an mehreren oder allen Segmenten beteiligt sind…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…soweit DBA befreit   Rz 525: Die Aufteilung nach der tatsächlichen geographischen Belegenheit der Immobilien-Investments kann allerdings nur dann als Schätzungsgrundlage verwendet werden, wenn dieses Ergebnis nicht offenkundig grob den tatsächlichen Verhältnissen widerspricht. Werden die Erträge nach dieser Schätzmethode ermittelt, kommt die Pauschalbesteuerung gemäß …