…Satz BAO). Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt die Bekanntgabe in der Regel durch Zustellung. Die Bekanntgabe mündlicher Erledigungen erfolgt durch Verkündung. Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. 2.1.2.5…
…Einschreiter bestimmten Kopie eines Einlaufstückes. Rz 633: Ein gebührenpflichtiges Zeugnis liegt auch vor, wenn auf einer eingabeersetzenden Niederschrift eine Bestätigung durch die Behörde erfolgt und diese dem Antragsteller wieder ausgehändigt wird. Beispiel: Es wird eine Niederschrift über eine mündliche Verlustanzeige aufgenommen, die der Antragsteller unterfertigt…
…sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 47 GRC). Alternativ zur antragsgebundenen Akteneinsicht gemäß § 90 BAO besteht für die Parteien (sowie für Parteienvertreter) die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht über FinanzOnline gemäß § 90a BAO in Verbindung mit § 4 der FinanzOnlineVerordnung 2006, BGBl. II Nr…
…BAO. Er ist somit grundsätzlich schriftlich einzubringen. Nach Maßgabe des § 85 Abs. 3 BAO kann der Antrag mündlich (nicht jedoch telefonisch) gestellt werden. Nach § 86a BAO in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 494/1991 kann er auch unter Verwendung eines Telekopierers eingebracht werden. Die…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
…davon, ob diese Schriften, auf die in der Urkunde hingewiesen wird, der Urkunde angeschlossen sind oder nicht. Mündlich getroffene (weitere) Verabredungen sind jedoch gebührenrechtlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind andere, nicht aus der Urkunde oder aus einer bezugnehmenden Schrift hervorgehende Tatsachen oder Abreden, wie die Beweggründe…
…des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 137/2017, sinngemäß anzuwenden (§ 62 zweiter Satz BiBuG 2014 in Verbindung mit § 236 Abs. 2 WTBG 2017). Zuständig für den Vollzug des Disziplinarrechts gegenüber Bilanzbuchhaltern ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich als Behörde gemäß § 63 Abs. 1 BiBuG 2014…