RIS AI
5 Treffer651 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Auskunftspflichtgesetz (zB VwGH 19.9.1989, 88/14/0198), Verständigungen gemäß § 81 Abs. 2 letzter Satz BAO über die Vertreterbestellung (VwGH 2.8.2000, 99/13/0209). 2.1.2.4. Keine Bekanntgabe (Zustellung) der Erledigung Erledigungen werden dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Dies kann etwa nach § 209a Abs. 2 BAO, nach Art. 25 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002) oder nach § 16 Abs. 3 BewG 1955 zulässig sein. 3.10. Folgen für Nebenansprüche Ist Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag die im angefochtenen Abgabenbescheid…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38.1.2. Ordnungsstrafe Rz 178: Zuständig für Ordnungsstrafen ist…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schuldner tritt. Bei dieser Art der Abtretung wird also die Forderung des Zedenten an den Schuldner mit einer Forderung des Zessionars gegen den Zedenten kompensiert oder ausgetauscht und letztere erlischt unabhängig von der Höhe des vom Schuldner tatsächlich eingehenden Betrages. 27.10.2.5. Sicherungszession…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Bilanzgewinn für steuerliche Zwecke als Einlagenrückzahlung oder als offene Ausschüttung zu behandeln. Dieses Wahlrecht wird von den für die Willensbildung der Körperschaft verantwortlichen Organen ausgeübt und in der KESt-Anmeldung - die bindend ist - dokumentiert. Das Wahlrecht besteht unabhängig von einer vorangegangen unternehmensrechtlichen Auflösung disponibler Rücklagen…