…Abs. 1 BAO), der Eintritt eines rückwirkenden Ereignisses im Sinn des § 295a BAO, die nachträgliche Entscheidung der Hauptfragenbehörde über eine im angefochtenen Bescheid als Vorfrage (§ 116 BAO) beurteilte Rechtsfrage, neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel (im Sinn des § 303 BAO), ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7…
…Einlagenrückgewähr im Sinne des § 52 AktG bzw. § 82 GmbHG: Einlagenrückzahlungen können nur in den in § 4 Abs. 12 EStG 1988 erwähnten Formen vorliegen, während eine verbotene Einlagenrückgewähr unabhängig von § 4 Abs. 12 EStG 1988 vorliegen kann. Formen der Einlagenrückgewähr, die keine Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs…
…ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, zB weil im Rahmen der Bearbeitung der Gegenberichtigung neue, entscheidungswesentliche Tatsachen hervorkommen, kann das Verfahren auf Basis des § 303 BAO wiederaufgenommen werden. Die Berichtigung durch den anderen Staat stellt für sich keine neue Tatsache dar (BFG 29.12.2017, RV/6100410/2017…
…Beschwerdezinsen mit Bescheid festzusetzen. Die Festsetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörden. Wird in einer Beschwerdevorentscheidung zwar dem Beschwerdebegehren entsprochen, aber zB aufgrund der Berücksichtigung neuer Tatsachen dennoch eine höhere Abgabenfestsetzung vorgenommen, so kommt die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Betracht. Die Berücksichtigung vom Beschwerdeverfahren…
…1981, 3553/80; VwGH 27.5.2004, 2001/03/0217). Rz 1805: Abweisende bzw. zurückweisende Bescheide unterliegen keiner Bundesverwaltungsabgabe, da dadurch weder eine Berechtigung verliehen wird, noch ein wesentliches Privatinteresse der Partei an dem abweisenden bzw. zurückweisenden Bescheid besteht. 31.1.9.3. Bescheinigungen, Legitimationen…
…1 Z 2 bzw. Z 3 WiEReG zu behandeln. Eine notarielle Bestätigung über die für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Tatsachen ersetzt somit die Vorlage der jeweiligen Urkunden. Im Gegensatz zum vollständigen Aktenvermerk nach § 5a Abs. 3 WiEReG ist das Vorliegen berechtigter Gründe keine Voraussetzung für…
…nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaut bzw. seiner Beschaffenheit nach dazu bestimmt ist ein…
…abgegeben haben, bestehen keine Bedenken, wenn diese den ursprünglich ermittelten erstmaligen Stand der Innenfinanzierung sowie ein bereits nach Maßgabe des bisherigen Einlagenrückzahlungserlasses der Körperschaftsteuererklärung 2016 angeschlossenes Evidenzkonto entsprechend einer der in Abschnitt 6.3. dargestellten Ermittlungsmethoden neu ermitteln und das entsprechend neu erstellte bzw. adaptierte…