1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…
…für die Befreiung ist, ob das Nebengeschäft ausschließlich der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen oder auch der Sicherung anderer Verpflichtungen des Schuldners aus dem Kredit- oder Darlehensvertrag dient. Nicht gebührenfrei sind Wechsel gemäß § 33 TP 22 GebG. Rz 1121: Es besteht keine Einschränkung dahingehend, dass die Darlehens…
…der sich aus der Summe der Gebühren für alle einzelnen Leistungen ergibt. Als Nebenleistungen sind jene zusätzlichen Leistungen anzusehen, zu deren Gewährung ohne ausdrückliche Vereinbarung nach den allgemeinen Rechtsvorschriften keine Verpflichtung besteht (§ 19 Abs. 1 GebG). Dabei kommt es nur auf die vertraglich bedungenen Leistungen…
…Es gibt keine Legaldefinition, aus der sich konkret die Rechte und Pflichten des Erklärenden und des Erklärungsempfängers ergeben. Rz 1418: Unter den Begriff "Patronatserklärung" fallen zB Erklärungen, die von einer Muttergesellschaft zur Sicherung des Kredits einer Tochtergesellschaft in der Regel gegenüber einem Kreditinstitut abgegeben werden…
…Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition der Zession. Es ist daher auf jene des § 1392 ABGB zurückzugreifen…
…sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als auch auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht. Das GebG enthält keine eigene Definition des Wechsels, es sind daher die Bestimmungen des Wechselgesetzes 1955 maßgebend. Rz 1621: Beim gezogenen Wechsel (Tratte) weist der Aussteller des Wechsels den Bezogenen…
…Einlage in die darlehensnehmende Konzerngesellschaft handeln (Z 10.161rev10.161 OECD-VPL). Leistet in solch einem Fall eine österreichische Gesellschaft auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses Bürgschaft und wird diese Gesellschaft in der Folge aus dem Sicherungsverhältnis in Anspruch genommen, so ist der daraus resultierende Aufwand gemäß …
…keine Gebührenschuld, sodass der Bürge auch nicht als Haftungspflichtiger zur Gebührenentrichtung herangezogen werden kann (siehe auch Rz 1195). 27.4.4. Gebührenbefreiungen Rz 1432: Auf Grund des § 33 TP 7 Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung…
…zur Sicherung seiner Forderung im vereinbarten Rahmen Gebrauch zu machen. Er darf die abgetretene Forderung zu keinem anderen Zweck als zur Deckung seines gesicherten Anspruches verwenden und sich aus der erhaltenen Forderung erst dann befriedigen, wenn der Schuldner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Bei einer Sicherungszession…
…der Sicherungszession handelt, ist auch bei einer Globalzession die Gebühr von jenem Gesamtbetrag zu erheben, den der Zessionar zur Befriedigung seiner Forderung (zB den im Zeitpunkt der Zession aushaftenden Betrag aus einem Darlehens- oder Kreditvertrag) erhalten soll. Rz 1595: Da bei einer Inkassozession kein Entgelt…
…die nach der Funktionsanalyse dem Stammhaus zuzuordnen sind, kann - solange Art. 7 der von Österreich abgeschlossenen DBA nicht entsprechend revidiert wird - keine fiktive Lizenzgebühr verrechnet werden. Vielmehr wäre zu prüfen, ob durch die Nutzung in der Betriebsstätte eine Änderung in Hinblick auf die Ausübung der…
…12 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975 | 27 Euro | Z 2 | Antrag auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung gemäß § 11 AuslBG | 32 Euro | Z 3 | Antrag auf Ausstellung einer Entsendebewilligung gemäß § 18 Abs. 1 AuslBG | 26 Euro | Z…
…haben. Auf andere Urkunden ist nur dann Bedacht zu nehmen, wenn dem Gebührenschuldner ein Gegenbeweis zusteht (siehe Rz 1090) oder wenn eine Schrift über einzelne gebührenrechtlich bedeutsame Umstände (zB über das Ausmaß der zu erbringenden Leistung) keine Angaben enthält, ohne dabei den Urkundencharakter zu verlieren…
…Treuhanddienstleistungen, die Ausstellung von Bankgarantien, die Finanzierung von Devisengeschäften und Leasing. Ein Rechtsträger gilt nicht als Einlageninstitut, wenn er Einlagen lediglich als Sicherungsleistung im Rahmen eines Verkaufs, einer Vermietung oder eines ähnlichen Finanzierungsarrangements zwischen dem Rechtsträger und der Person, die die Einlage leistet, entgegennimmt (Sec…
…welchen branchenübliche Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird jedoch keine Kontrolle alleine aufgrund der Finanzierung anzunehmen sein. Übliche Vertragsklauseln, die der Sicherung der Ansprüche der Gläubiger dienen (zB Zustimmungsvorbehalte zu weiteren Verpfändungen), führen auch im Falle von Kreditvergaben durch andere Kreditgeber in der Regel nicht zu einer…
…TP 2 GebG ist weiters die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, dh. die erteilte Befugnis muss in irgendeiner Art zur Sicherung oder Förderung der wirtschaftlichen Existenz des Ausübenden dienen. Keinen Unterschied macht es, ob die Ausübung der Erwerbstätigkeit auf Dauer, vorübergehend oder überhaupt nur einmalig beabsichtigt ist.…
…dem Konzern um die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit, um die Sicherung der Liquidität sowie um die Optimierung der Mittel und des Zinsergebnisses. Rz 118: Sofern keine vergleichbaren Geschäftsvorfälle für die Bestimmung des fremdüblichen Zinssatzes auf Basis der Preisvergleichsmethode vorliegen, kann auch auf andere Methoden zurückgegriffen werden…
…das Grundrecht auf Eigentum sowie das Legalitätsprinzip als verfassungswidrig erachtet. Im Hinblick auf diese Erkenntnisse und Beurteilungen des Höchstgerichtes sind keine legistischen Anpassungen notwendig. Der Beurteilung des Verfassungsgerichtshofes zur Berechnung der Umsatzgrenzen für den Beginn der Registrierkassenpflicht wird in diesem neuen Erlass Rechnung getragen. So…
… 31 AbgEO, §§ 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1.3.4. Tätigwerden von Organen einer eigentlich unzuständigen Behörde Rz 18: Die in § 54 BAO aufgezählten Befugnisse stehen Organen sämtlicher Abgabenbehörden unabhängig von ihrer eigentlichen Zuständigkeit zu. Die genannten Amtshandlungen können…
… 42 Abs. 2 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 sind erfolgte Ausschüttungen mit der Maßgabe in Abzug zu bringen, dass kein negativer ausschüttungsgleicher Ertrag entsteht. Eine einbehaltene Sicherungssteuer gemäß § 42 Abs. 4 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 kann bei der Veranlagung auf die Einkommensteuer…