…aus wettbewerbsrechtlichen Gründen geboten ist. bei Offenlegung der Urkunde die Gefahr eines bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteils für den Rechtsträger oder die darin genannten Personen droht. ein besonders hohes Maß der Geheimhaltung aus anderen Gründen als der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums dem Wesen der Urkunde immanent ist…
…offenzulegen. In Bezug auf den Rechtsträger besteht eine proaktive Pflicht des Nominees oder des Nominee-Direktors, für die keine Frist in § 4a WiEReG vorgesehen ist, weswegen diese Offenlegung ohne unnötigen Verzug zu erfolgen hat. Bei dieser Offenlegungspflicht handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die…
…Eine Aussetzung des Informationsaustauschs nach dieser Vereinbarung soll unverzüglich wirksam werden und soll so lange bestehen, bis die zweitgenannte zuständige Behörde in einer für beide zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass kein Verstoß gegen die oben genannten Absätze vorliegt oder dass die zweitgenannte zuständige Behörde…
…Abgabenbehörde im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Amtshilfeinstrumente von ausländischen Behörden weitere Informationen beschafft oder einzelne bzw. alle Angaben des Abgabepflichtigen überprüft. Eine bestehende internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten (EAS 604, EAS 909…
…in einem sonst mittels Gesetz oder Verordnung zugelassenen Verfahren erfolgen (§ 83 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz BAO). Da die Vollmachtsurkunde kein Anbringen im Sinn des § 86a Abs. 1 Z 2 BAO ist, kann sie nicht mittels FinanzOnline (zB über die Funktion "sonstige Anbringen und…