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451 Treffer369 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Korrektur der Anschaffungskosten eines Investmentfondsanteils aufgrund des Zuflusses von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleicher Erträge zur Verfügung. Ausschüttungen aus einem Nichtmeldefonds sind, unabhängig von deren Zusammensetzung, in voller Höhe beim Anteilinhaber steuerpflichtig (siehe dazu Rz 167 f). Ausschüttungen aus einem Nichtmeldefonds bewirken daher keine Änderung der steuerlichen…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…und werden erst nach dem Absenden im Register eingetragen. Keine Bestätigung der Geschäftsführung des Rechtsträgers ist erforderlich, wenn bei einer Ergänzung eines Compliance-Packages keine Änderung der relevanten inländischen oder ausländischen übergeordneten Rechtsträger und keine Änderung bei den zu übermittelnden Dokumenten vorgenommen wird. Liegen Informationen…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…das meldende Finanzinstitut im Fall einer Änderung der Gegebenheiten bis zur Beschaffung einer gültigen Selbstauskunft ein Neukonto für einen Zeitraum von längstens 90 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Änderung der Gegebenheiten eingetreten ist, so behandeln, wie wenn keine Änderung der Gegebenheiten eingetreten wäre…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Inhalt des Rechtes, und nicht seine Bezeichnung, maßgeblich. Rz 1344: Folgende Kriterien können für ein Weitergaberecht sprechen, auch wenn dieses im Vertrag als Präsentationsrecht bezeichnet wird: Die bereits abgelaufene Vertragsdauer mit dem Bestandnehmer und die verbleibende Vertragsdauer mit dem Dritten werden zusammengerechnet (keine Änderung…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nur vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt zwar zunächst zu einer Steuerpflicht gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991, die nachfolgende Rückführung in den begünstigten Zweck löst aber wiederum eine Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder weil es keinen Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten gibt), so erübrigt sich eine Suche in Papierunterlagen. Archivierte Informationen, die von einem Finanzinstitut nicht in einer elektronischen Datenbank verwendet werden, gelten nicht als elektronisch durchsuchbare Daten. Dies trifft dann zu, wenn ein Finanzinstitut aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Änderung der CO2-Emissionswerte Rz 1108: Waren die CO2-Werte bereits beim Erfüllen des NoVA-Tatbestandes unrichtig, ist eine Berichtigung für den ursprünglichen Anmeldungszeitraum vorzunehmen. Rz 1109: Kein Fall einer Berichtigung im Sinne des § 8 NoVAG 1991 ist gegeben, wenn der Steuersatz unrichtig berechnet worden…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Z 3 KfzStG 1992 (Kalendermonat) für die Monate November und Dezember vorgeschrieben. Außerdem wird die motorbezogene Versicherungssteuer ab dem Tag der Zulassung, dem 15. Dezember erhoben. Es liegt kein Fall einer "Doppelbesteuerung" vor, weil das KfzStG 1992 und das VersStG 1953 sowohl unterschiedliche Tatbestände (widerrechtliche…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Einschränkung der Nutzung des Kontos zwingend erforderlich (Sec. I Rz 27f CRS-Kommentar). Aufgrund der Änderung des § 5 GMSG im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 (BGBl. I Nr. 62/2018), wonach meldende Finanzinstitute nunmehr verpflichtet sind, alle Informationen gemäß § 3 GMSG zu sammeln, bestehen keine Bedenken…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Änderung der begünstigten Nutzung nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 453). Bei einer späteren erneuten Nutzung für einen gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 begünstigten Zweck, so können mehrere daher einem Wechsel von nicht begünstigten Zwecken auf begünstigte Zwecke, kann kein…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nicht der Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt auch für Hybrid-Varianten von Kraftfahrzeugen, die mit Elektromotor angetrieben werden, der durch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird. C.5.2.2.3. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und keine Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…beherrschende Person eine meldepflichtige Person ist. Wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Aufzeichnungen keine Indizien hat, die zur Einstufung der beherrschenden Person als meldepflichtige Person führen, sind keine weiteren Handlungen notwendig, außer es kommt zu einer Änderung der Gegebenheiten (Sec. V Rz 24 CRS-Kommentar…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…grundsätzlich auch im Finanzstrafverfahren anwendbar (BFG 13.1.2023, RV/3300002/2022). Der Tatbestand des § 54a Abs. 1 BAO ist allerdings nicht erfüllt, wenn die Eingabe an das Bundesfinanzgericht adressiert ist, weil dieses keine "Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung" darstellt (BFG 13.1.2023, RV/3300002/2022)…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…erfüllt. Hinweis: Sofern der Zuständigkeitstatbestand des § 61 Abs. 1 Z 1 BAO schon am Stichtag 1.1.2021 erfüllt war (und seither keine Änderung eingetreten ist), besteht die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe seit diesem Zeitpunkt (§ 323b Abs. 1 BAO). Ist aber der Zuständigkeitstatbestand des …

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…womit A keine dahingehenden Schritte unternehmen muss. Sobald die rückwirkende Verlängerung des Behindertenpasses erfolgt, wird auf dieses Ansuchen zurückgegriffen und die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer rückwirkend mit 1. Juni 2023 gewährt. Rz 300: Bis zum 29. November 2021 (Achtung, die entsprechende Änderung dermusste ANB…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…enthalten war. Bei Änderung der Fahrzeugklasse eines Kraftfahrzeuges der Fahrzeugklasse N1 auf die Fahrzeugklasse M1 ist abweichend davon eine Sperrsetzung nur vorzunehmen, wenn das Kraftfahrzeug keine erstmalige Zulassung oder ein Erstzulassungsdatum vor 1. November 2021Mai 2022 hat. Bei Änderung der Fahrzeugklasse eines Kraftfahrzeuges einer Fahrzeugklasseder…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Keine zulässige Warenbezeichnung nach § 132a BAO | Blumengeschäft | Rosen, Tulpen, Nelken | Schnittblumen, Blumenstrauß, Gesteck Topfblumen, Gehölze | Blumen | Bekleidungsgeschäft | Latzhose blau, Gr. 52, Windjacke grün, Gr. 50 | Hose, Jacke | Kleidung | Elektrohandel | Marke und Type des Handys, der…