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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig, wenn keine Willensmängel vorliegen. Zur Ungültigkeit führen vor allem: physischer oder psychischer Zwang, Irrtum (§ 871 ABGB), Drohungen (vgl. § 870 ABGB), Verweigerung der erbetenen Bedenkzeit. Zur Ungültigkeit der Verzichtserklärung führt ein wesentlicher Irrtum etwa dann, wenn er von der Abgabenbehörde…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eines von mehreren zur Wahl stehenden Grundstücken in Österreich zu erwerben, die Anwendung des WiEReG auf den betreffenden Rechtsträger. Hingegen stellt etwa eine Kaufoption zum Marktpreis auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Beschluss des Verwaltungsgerichtes zurückzuweisen. Sind mehrere Personen zur Stellung eines Vorlageantrages befugt, so entfaltet der Verzicht einer dieser Personen keine Rechtswirkungen gegenüber den anderen Personen. 4.5. Befugnis, Form Der Rechtsbehelf gegen eine Beschwerdevorentscheidung ist der Vorlageantrag. Zur Stellung eines Vorlageantrages befugt sind der Beschwerdeführer…