…des Arbeitgebers herrühren, nicht dem Verbot eines Zwanges zur Selbstbeschuldigung (Art. 6 MRK), da es zur Offenlegung der zusätzlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lediglich erforderlich gewesen wäre, die Abgabenbehörde darüber in Kenntnis zu setzen, dass entsprechende Einkünfte, von welchen kein Steuerabzug erfolgt war, in den…
…tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden. Die belangte Behörde hätte somit noch vor Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ermitteln müssen, wer das Kraftfahrzeug vor dem Abstellen gelenkt hat.…
…hier keine einheitliche ("dieselbe") Tat vorliegt, ist bei näherer Betrachtung eindeutig. Die erläuternden Bemerkungen zum § 33 SMG führen explizit aus, dass die Tatbestände des Schmuggels oder der Verzollungsumgehung sowie die Abgabenhehlerei in Tateinheit mit strafbaren Handlungen nach dem Suchtgiftgesetz 1951 begangen werden können. Zur Vermeidung…
…Deswegen steht der Grundsatz des „nemo tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…auch mwN Grabenwarter, Europäische Menschrechtskonvention, 368, Rz 119). Nach Einleitung des Strafverfahrens darf kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden und es dürfen rechtswidrig entgegen dem Verbot des § 32 Abs. 2 AVG iVm Art 6 Abs. 1 EMRK gewonnene Beweisergebnisse nicht verwertet werden. Denn die…
…der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden.“ Auch in den Verfahren RV/7500491/2016 und RV/7500784/2017 ging das BFG davon aus, dass zum Zeitpunkt der Aufforderung der Bekanntgabe des…
…vor, dass nach Einleitung des Strafverfahrens kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden dürfe. Da ihr mit Strafverfügung vom 05. August 2020 die Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Abgabenverkürzung zur Last gelegt worden sei, hätte sie demzufolge danach nicht mehr zur Erteilung einer Lenkerauskunft herangezogen werden dürfen…
…tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Wird eine verhängte Strafe infolge Beschwerde aufgehoben, so sind die Kosten des Verfahrens von der Behörde…
… 49a Abs. 6 VStG). Erst als ich bestritten habe selbst gefahren zu sein, hat die Behörde einen Täter ermittelt. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden und es dürfen rechtswidrig entgegen dem Verbot des § 32 Abs. 2 AVG iVm Art…
…gegenständlichen KFZ. In der Beantwortung der Lenkererhebung gab dieser den Bf. als Lenker bekannt. Da jedoch nach Einleitung des Strafverfahrens kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden darf, hätte die belangte Behörde somit noch vor Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ermitteln müssen, wer das…
…gegenständlichen KFZ. In der Beantwortung der Lenkererhebung gab diese den Bf. als Lenker bekannt. Da jedoch nach Einleitung des Strafverfahrens kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden darf, hätte die belangte Behörde somit noch vor Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Beschuldigten ermitteln müssen, wer das…
…EMRK und damit „wesentlich berührt“. Deswegen stehe der Grundsatz des „nemo tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens dürfe jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden. Diesen Zwang habe die belangte Behörde gegenüber der Bf. allerdings sehr wohl ausgeübt…
…da im gegenständlichen Fall im Zeitpunkt der Lenkererhebung gegen die Bf. bereits ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verkürzung der Parkometerabgabe eingeleitet war. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden (BFG 24.5.2016, RV/7500488/2016). Die belangte Behörde hätte somit…
…tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden. Die belangte Behörde hätte somit noch vor Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ermitteln müssen, wer das Kraftfahrzeug vor dem Abstellen gelenkt hat…
…berührt“. Deswegen steht der Grundsatz des „nemo tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden. Die Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 24 Abs.2 Z 1 VwGVG entfallen, da…
…nemo tenetur“ der Auskunftspflicht zu dieser Zeit noch nicht entgegen. Nach Einleitung des Strafverfahrens darf jedoch kein Zwang zur Selbstbeschuldigung mehr ausgeübt werden.“ Auch im Verfahren RV/7500491/2016 ging das BFG davon aus, dass zum Zeitpunkt der Aufforderung der Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers unzweifelhaft bereits…
…nicht belasten zu müssen. Das Schweigerecht (Selbstbezichtigungsverbot) sei aber kein absolutes Recht, sondern könne Beschränkungen unterworfen werden. Für deren Zulässigkeit habe der EGMR nach der Art eines beweglichen Systems folgende Kriterien als maßgeblich erachtet: Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das Gewicht des öffentlichen…
…die Aufhebung des Bescheides. Gegen sie laufe aktuell ein Strafverfahren und die Steuererklärungen seien nicht übermittelt worden, weil kein Zwang zur Selbstbelastung bestehe. Sofort nach Abschluss des Strafverfahrens werde sie die Steuererklärungen übermitteln. Das FA wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 28. Oktober 2016 als…
…nicht dem Verbot des Zwangs zur Selbstbeschuldigung (Art. 6 MRK), da zur Offenlegung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit lediglich die Information der Abgabenbehörde dahingehend erforderlich gewesen wäre, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in den tatgegenständlichen Zeiträumen zugeflossen sind, für welche kein Steuerabzug vom Arbeitslohn erfolgte…
…nicht belasten zu müssen. Das Schweigerecht (Selbstbezichtigungsverbot) sei aber kein absolutes Recht, sondern könne Beschränkungen unterworfen werden. Für deren Zulässigkeit habe der EGMR nach der Art eines beweglichen Systems folgende Kriterien als maßgeblich erachtet: Art und Schwere des Zwangs zur Beweiserlangung, das Gewicht des öffentlichen…