…b)eine schriftliche Erklärung der betroffenen Personen, dass bisher zu denselben Fragen keine Entscheidung eines Gerichts oder Verwaltungsgerichts in einem der beiden Staaten ergangen ist und dass etwaige laufende Gerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren entweder ausgesetzt oder beendet wurden. 2. Innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des…
…von Ferialpraktikanten und die Feststellung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben, da in Deutschland Ferialpraktikanten nicht steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Deutschland besteht somit kein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988. Der Erlass des BMF vom 23…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Österreich und der Republik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, (im Folgenden als…
7.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften 7.4.1.1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene…
Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch…
…werden kann, weil der Arbeitgeber des überlassenen Dienstnehmers im Tätigkeitsstaat ansässig ist. (2)Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitgebereigenschaft im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen und bewirkt keine Änderung der Arbeitgebereigenschaft auf der Ebene des innerstaatlichen Steuerrechts (LStR 2002 Rz 923). Das Erkenntnis…
…eine wirtschaftliche Funktion in der Wertschöpfungskette ausübt. Tut sie das nicht, wird ihr aufgrund des Fremdvergleichsgrundsatzes kein Gewinn zugerechnet werden können, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil am Gewinn des Geschäfts einräumen würden (Z 2.39 OECD-VPL; BFG 24.4.2015…
…1 zwar eine rechtliche Grundlage für einen Informationsaustausch, jedoch keine qualifizierte Vereinbarung zum Austausch eines länderbezogenen Berichts besteht. Mangelt es im Verhältnis zu einem bestimmten Staat oder Gebiet jedoch nicht nur an einer qualifizierten Vereinbarung zum Austausch des länderbezogenen Berichts (zB in Form des CbC…
…Körperschaft, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist, ist für die Entgegennahme der Meldung der Einbringung das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt zuständig (§ 13 Abs. 1 letzter Satz UmgrStG). Besteht für den Einbringenden keine inländische Finanzamtszuständigkeit…
…Versicherungsgesellschaft, eines Verwahr- oder eines Einlageninstituts entsprechen. Beispiel: Somit ist eine Zentralbank, die auf kommerzieller Basis als ein Vermittler im Namen Dritter - und damit nicht in ihrer eigentlichen Rolle als Zentralbank - auftritt, im Rahmen dieser Aktivität kein nicht meldendes Finanzinstitut iSd § 62 GMSG (vgl. Sec…
…und Amtshilfe) des am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen (das "Abkommen"), die Grundlage für den Informationsaustausch zu…
…3.). [Grafik] Da für kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass diese keine gebundenen Rücklagen bilden, wirken sich diese auch vereinfachend auf die Evidenzkontoführung sowie die Wahlrechtsausübung aus. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen zu diesen Vereinfachungen siehe Anhang I.…
…2024 wurden durch Belarus die Artikel 10, 11 und 13 des zwischen Österreich und Belarus abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl…
…der Erwägung, dass Artikel 25 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ("das Doppelbesteuerungsabkommen"), die Grundlage…
2.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light" 2.2.1. Allgemeine Grundsätze Rz 279: Betriebsstätten haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie sind nur ein rechtlich unselbständiger Teil des Gesamtunternehmens. Sie sind als solche daher auch nicht steuerpflichtig; steuerpflichtig ist die Rechtsperson, die das Gesamtunternehmen betreibt. Steuerbescheide sind daher…
…werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Soweit ersichtlich treten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Änderungen ein. Die Sonderregeln der Fondsbesteuerung gehen jedenfalls dem Transparenzprinzip vor (zB Besteuerung von Substanzgewinnen bei natürlichen Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft). 7.1.2.2. Deutsche…
…die sich auf die Leistung von Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen beziehen, finden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer daher grundsätzlich keine Anwendung mehr. Der AHV 1954 findet weiterhin auf Amtshilfekontakte zwischen den lokalen Finanzämtern in dringenden Fällen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 AHV…
…Bestimmungen des AHV 1954, die sich auf die Leistung von Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen beziehen, grundsätzlich keine Anwendung mehr. Der AHV 1954 findet weiterhin auf Amtshilfekontakte zwischen den lokalen Finanzämtern in dringenden Fällen gemäß Artikel 4 Absatz 2 AHV 1954 Anwendung, sofern dieser Verkehr…
…erwirtschafteten Gewinne können nicht zwei Betriebsstätten, nämlich gleichzeitig der britischen und der deutschen, zugerechnet werden. Aus dem DBA-Deutschland kann daher keine völkerrechtliche Verpflichtung entnommen werden, die den britischen Betriebsstätten zuzuordnenden Gewinne von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies umso weniger, als das DBA-Deutschland Deutschland…
…führen, das entsprechenden Einfluss auf die Betriebsstättengewinnzuordnung entfaltet. Beispiel: Vertreibt eine in Deutschland ansässige Gesellschaft Musik-CDs in Österreich und richtet sie hierzu ein inländisches Büro mit zwei Mitarbeitern ein, die allerdings keine Lieferaufträge entgegennehmen, jedoch durch Werbestrategien an der Markterschließung in Österreich mitwirken, dann…