…1974, 655/73 zu einer Steuerberatungsgesellschaft). 4.3. Vorgehen bei Überschreitung des berufsrechtlichen Berechtigungsumfanges 4.3.1. Allgemeines Liegt eine zivilrechtlich gültige Bevollmächtigung vor und wurde diese nach außen hin zur Kenntnis gebracht, treten Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner gegenüber dem Finanzamt als bevollmächtigte Vertreter gemäß …
…Personenvereinigungen jeder Art können Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung…
…Eine gemeinsame Kontrolle kann sich aus einer entsprechenden Satzungsbestimmung, Stimmrechtsbindungen oder einem Syndikatsvertrag ergeben. Entscheidend ist, dass diese Personen nach außen hin gemeinsam auftreten und innerhalb des Konsortiums einstimmig entscheiden. Diesfalls sind alle Gesellschafter, die Vertragsparteien des betreffenden Vertrages sind, auch als wirtschaftliche Eigentümer festzustellen…
…ab diesem Zeitpunkt. Die schädlichen Tage sind anteilig zu überprüfen. Die Tage nach Wegfall der Grenzgängereigenschaft stellen dabei keine schädlichen Arbeitstage dar. Beispiel 4: Der Arbeitnehmer mit Ansässigkeit in der deutschen Grenzzone arbeitet zunächst auch in der Grenzzone in Deutschland, also seinem Ansässigkeitsstaat. Dann nimmt…
…einzelnen Altersklassen der nach Anlage 1 in Verbindung mit Anlage 2 ermittelten Hektarsätze anzusetzen sind. Wirtschaftserschwernisse und Bewirtschaftsungseinschränkungen § 5. (1) Die bei Objektschutzwald (§ 21 Abs. 2 ForstG 1975, BGBl. Nr. 440/1975), Bannwald (§ 27 ForstG 1975) und Erholungswald (§ 36 ForstG 1975) auftretende Wirtschaftserschwernisse sind durch…
…rechtlichen Grundlage für den automatischen Informationsaustausch (zB in Form eines DBA oder des Amtshilfeübereinkommens [BGBl. III Nr. 193/2014 idgF], wenn ein Staat noch nicht beigetreten ist), so besteht kein hinreichender Grund für einen Eintritt in die Berichtspflicht (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt II…
…Zudem ist zu beachten, dass die gegenständlichen Ausführungen im Hinblick auf das Vorliegen des wirtschaftlichen Eigentums jedenfalls keine Auswirkungen auf die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten insbes. zur Überprüfung der Mittelherkunft nach anderen Aufsichtsgesetzen haben, die unabhängig von der Verpflichtung zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer…