RIS AI
11 Treffer804 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…höchstens jedoch in Höhe des dafür zu entrichtenden Jahresbetrages. Wird ein Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen demnach 80-mal oder häufiger während eines Jahres leer oder beladen im inländischen Huckepackverkehr befördert, entfällt auf Antrag der dafür zu entrichtende…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Artikels 25 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens. 6. Für den Fristenlauf gilt Folgendes: a)Haben die Person, die den Fall unterbreitet hat, und eine der zuständigen Behörden vereinbart, das Verständigungsverfahren auszusetzen, so beginnt die in Absatz 3 erwähnte Frist von 3 Jahren nicht zu…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veranlagung in mindestens 10 Immobilien innerhalb von vier Jahren objektiv erkennbar angestrebt werden und nach Verstreichen dieser Frist eine Veranlagung in mindestens 10 Immobilien bestehen. Überdies darf die in § 22 Abs. 2 ImmoInvFG für inländische Immobilienfonds eingezogene Wertgrenze von 20% des Fondsvermögens hinsichtlich der einzelnen…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es…

2026-0.202.270Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.202.27006.03.2026

…von mindestens vier aufeinanderfolgenden Jahren hat, so hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und zu veröffentlichen. 4. Zur Umsetzung von Artikel 5 lit. a) und von Artikel 7: Die Haushaltsführung des Bundes und der Entwurf des…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…USt und NoVA | 33.150,00 Euro * Abzugsposten: Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsposten um ein Achtel reduziert. Da seit April 2017 mehr als vier ganze Jahre vergangen ist (Zulassung in Österreich im November 2021), werden nur vier Achtel des Abzugspostens berücksichtigt…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsposten um ein Achtel reduziert. Da seit 25. Jänner 2019 bereits vier ganze Jahre vergangen sind (Zulassung in Österreich am 25. November 2023), werden vier Achtel des Abzugspostens berücksichtigt. Abzugsposten aliquotiert: (300 € / 8) x 4 = 150…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…noch unter den historischen Daten sichtbar. Die Abgabe einer Änderungsmeldung durch den Rechtsträger ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Sollte eine Person erst im Dezember als Begünstigter mit Einmalzuwendung ausgewählt werden, so hat der Rechtsträger gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 Schlussatz WiEReG vier Wochen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Nachfolgerin der Öffentlichen Einsicht eingeführt, wobei vier Fallkonstellationen denkbar sind: Rechtsträger können Auszüge für ihr eigenes Unternehmen gemäß § 10 Abs. 5 WiEReG selbst ausschließlich über das Unternehmensserviceportal (USP) abrufen. Jene Behörden und Gerichte, die in § 12 Abs. 1 WiEReG nicht genannt werden, sowie der Rechnungshof…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015; 4. Genussrechtskapital und Kapital aus sonstigen Finanzierungsinstrumenten im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988, wenn mit ihnen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationsgewinn des Steuerpflichtigen verbunden ist; 5…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…5 UStG 1994 zur Anwendung ist die Versicherungsleistung für dessen Berechnung mit dem Normalwert gemäß § 4 Abs. 9 UStG 1994 zu bemessen. Eine gegebenenfalls zu viel geltend gemachte Vorsteuer ist zurückzufordern. Eine allfällige Sekundärberichtigung (Verrechnungspreisforderung durch die österreichische Konzernmuttergesellschaft) führt zu keiner weiteren Änderung der…