RIS AI
7 Treffer487 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Konsularangelegenheiten an österreichische Vertretungsbehörden im Ausland | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. Die Fälligkeit und Höhe von Konsulargebühren richtet sich nach dem KGG 1992. | Z 6 | Eingaben in Bewirtschaftungsangelegenheiten | Diese Befreiungsbestimmung bezieht sich auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit staatlichen Lenkungsmaßnahmen…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…se nicht aus, um von einer Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes auszugehen (zur Befreiung des § 20 Z 6 GebG siehe Rz 1128 ff). 12.2.2.1. Im Inland befindliche Sache Rz 1066: Sachen iSd Gesetzesbestimmung sind nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen. Unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen)…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und betrifft entweder eine im Inland befindliche Sache oder der Erfüllungsort liegt im Inland. Diese inhaltlichen Erfordernisse müssen bereits im Zeitpunkt der Beurkundung des Rechtsgeschäftes gegeben sein. Beispiel: Zwei Ausländer (oder etwa auch ein Ausländer und ein Inländer) schließen im Ausland einen Mietvertrag betreffend eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Es bestehen daher keine Bedenken, wenn für börsennotierte Aktiengesellschafen und vergleichbare ausländische, börsennotierte Rechtsträger die Ermittlung und Meldung von Nominee-Vereinbarungen im Hinblick auf im Streubesitz befindliche Anteile von unter 5% unterbleibt. Als börsennotiert gelten jedenfalls Rechtsträger, deren Anteile auf einem geregelten Markt gemäß Artikel…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Rechtsträger ausreichend. Im Hinblick auf die eigenen Compliance-Packages der sich auf letzter inländischer Ebene parallel befindlichen Rechtsträger ist ebenso ausreichend, wenn für einen dieser Rechtsträger ein gültiges Compliance-Packages gespeichert wird, das die Dokumente für die relevanten Rechtsträger mit Sitz im Ausland enthält, und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…einen Gläubiger im Falle der Überlassung an Zahlung statt (§ 798 ABGB) ist der Rechtsträger verpflichtet, den oder die neuen wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden, sofern der Rechtsträger nicht von der Meldepflicht befreit ist. Wird die Verlassenschaftsabhandlung im Ausland durchgeführt oder im Inland aufgrund…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…dann fällt im ausländischen Staat die Personengesellschaft abkommensrechtlich unter den Begriff "Gesellschaft" im Sinn von Art. 3 Abs. 1 lit. b OECD-MA und gilt als ansässig im Sinn von Art. 4 Abs. 1 OECD-MA. Hat eine solche im Ausland als intransparent (als Körperschaft…