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GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach § 3 Abs. 4 GebG gehabt hat, ist ihm die Selbstberechnung der Gebühr für die weiterhin in seinem Betrieb abgeschlossenen gleichartigen Rechtsgeschäfte zumutbar. 27.3.5.7. Freiwillige Selbstberechnung Rz 1387: Besteht für den Bestandgeber keine Verpflichtung zur Selbstberechnung, bleibt es diesem unbenommen, dennoch die…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen, wenn…

GebR 2025 Rz 77–793.2. Hundertsatzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…22 Abs. 6 GebG; siehe Rz 1644 ff) Rz 79: Die Möglichkeit zur Selbstberechnung besteht für: Gebührenschuldner, die in ihrem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließen (siehe Rz 80) Bestandnehmer, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (§ 33 TP 5 Abs. 5…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…die Begünstigte des Trusts sind, noch bestimmt werden müssen, die Gruppe von Personen, in deren Interesse der Trust errichtet oder betrieben wird (Begünstigtenkreis); erhalten Personen aus dieser Gruppe Zuwendungen von dem Trust, deren Wert 2.000 Euro in einem Kalenderjahr übersteigt, dann gelten sie in…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Ein VVaG bedarf zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Österreich einer Konzession der FMA. Im Namen des Vereins ist auszudrücken, dass Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wird. Die Satzung muss in Form eines Notariatsakts festgestellt werden. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind in das Firmenbuch einzutragen. Kleine Versicherungsvereine: Dabei…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit auch solche ohne eigene Rechtspersönlichkeit als eigene Geschäftseinheit definiert werden. Der Begriff umfasst somit insbesondere Körperschaften, Personengesellschaften sowie Betriebsstätten. Zur Definition der Geschäftseinheit wird auf den Begriff des eigenständigen Geschäftsbereichs zurückgegriffen. Damit wird den Modellen der OECD und der EU gefolgt…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…bei einer gemeinsamen Photovoltaikanlage am Dach einer Wohnungseigentumsanlage der Fall, von der die Berechtigten im Gebäude die erzeugte Energie beziehen können. Für eine GEA ist keine eigene Rechtspersönlichkeit erforderlich. Betreiber kann eine Personengesellschaft oder ein Teilnehmer sein. Die technische Betriebsführung kann von Dritten wahrgenommen werden.

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird in das Netz eingespeist und verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…https://energiegemeinschaften.gv.at/downloads/netzebenen-und-energiegemeinschaften/) 3.1.2.5. Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlage Rz 111: Die Energiegemeinschaft darf Strom produzieren, aber keinen Strom zukaufen. Daher wird ihr die Betriebs- und Verfügungsgewalt über die Erzeugungsanlage, die im Eigentum des Mitglieds steht…