2.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 16: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der…
2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…
…unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird in das Netz eingespeist und verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld…
2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…
2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…
…0026). Rz 403: Die Lieferung eines einzelnen, noch nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges (z.B. durch einen Bauunternehmer) erfolgt regelmäßig (kein gewerblicher Fahrzeughandel) nicht im Rahmen seines Unternehmens und ist daher nicht steuerpflichtig (Steuerpflicht des Erwerbers bzw. Zulassungswerbers nach § 1 Z 3 NoVAG 1991). Rz…
…Beispiele für immaterielle Werte sind sowohl gesetzliche Schutzrechte (zB Patente, Marken- oder Musterrechte), als auch gesetzlich nicht geschütztes Spezialwissen über gewerblich-technische Erfahrungen (Know-how), staatliche Zulassungen und Rechte aus Verträgen sowie Goodwill, Kundenlisten oder Vertriebsrechte. Rz 138: Im Bereich von immateriellen Werten können aus…
…entgegennimmt (Sec. VIII Rz 13 CRS-Kommentar). 8.4. Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) Rz 57: Der Ausdruck "Investmentunternehmen" bedeutet einerseits einen Rechtsträger, der gewerblich vorwiegend eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten für einen Kunden ausübt: a)Handel mit Geldmarktinstrumenten (zum Beispiel Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate), Devisen…
…betreffend "Verkauf von Anteilen an deutschen Immobilienfonds", "Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland" und "Abgrenzung künstlerischer/gewerblicher Tätigkeit von Musikern" sind überholt und werden daher aufgehoben. Die in Punkt 2 betreffend "Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer österreichischen…
…liegt hinsichtlich der Überschusseinspeisung ein (Substanz)Nebenbetrieb, andernfalls eine gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG 1988) vor. Die Steuerbefreiung gilt auch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Rz 43: Bei Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung sind die Einkünfte aus dem (Substanz)Nebenbetrieb in die Grenze von…
…insoweit nicht abzugsfähig. Soweit der produzierte Strom für Zwecke eines Betriebs gewerblicher Art verwendet wird, ist die Anlage diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen und die Aufwendungen/Ausgaben sind im Rahmen der Einkünfteermittlung zu berücksichtigen. Randzahlen 77 bis 80: derzeit frei 2.3.2. Umsatzsteuer Rz…
…Unentgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 142: Eine unentgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zuvor einem körperschaftsteuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen war, an eine EEG stellt eine "Entnahme" aus dem Betriebsvermögen des BgA und somit eine Sachausschüttung dar (siehe UmgrStR 2002 Rz…
…Steuerpflichtigen (Körperschaften öffentlichen Rechts) besteht die spezielle Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 1 Z 2 BAO. Diese gilt auch für die (unbeschränkt steuerpflichtigen) Betriebe gewerblicher Art. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (von der unbeschränkten Steuerpflicht…
…Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im Wege einer Überwälzung der Steuer den Erwerber des Kraftfahrzeuges. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Für die Auslegung des Unternehmerbegriffes gelten auch…
…eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (Lieferung zur gewerblichen Weiterveräußerung) nicht steuerbaren oder nach § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 3…
…ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht abgabepflichtig. Für Kraftfahrzeuge, bei denen die gewerbliche Vermietung einem Umsatzsteuersatz von 32% unterliegt, ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht normverbrauchsabgabepflichtig. B.15.3. Genehmigungsdatenbank Rz 1323: Die Freigabe der Zulassungssperre durch die Finanzbehörde…
…GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst staatliche Rechtsträger, internationale Organisationen und Zentralbanken aus. Eine Gegenausnahme besteht jedoch bei Zahlungen, die aus einer Verpflichtung in Zusammenhang mit gewerblichen Finanzaktivitäten stammen, die denen einer spezifizierten Versicherungsgesellschaft, eines Verwahr- oder eines Einlageninstituts entsprechen. Beispiel: Somit ist eine Zentralbank…
…können die Räumlichkeiten der Mutter- und Großmuttergesellschaft genauso wenig zu Betriebsstätten machen wie der Umstand, dass eine bloß kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielende Kapitalgesellschaft vermögensverwaltende Auslandsbüros unterhält. Auch für Kapitalgesellschaften führen die vermögensverwaltenden Auslandsbüros nicht zu Betriebsstätten (und damit bei Befreiungsabkommen zu einem Verlust des…
…Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts. Für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art sind die unter Abschnitt 2.1.1.3. dargestellten Ausführungen maßgeblich. Bei Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art ist eine umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei ausgeschlossen. Die Voraussetzungen einer persönlichen Steuerbefreiung…
…sein. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nach § 79 Abs. 2 letzter Satz EAG nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Der Hauptzweck einer EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Soweit sich dies nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, ist dies in der Satzung festzuhalten…