RIS AI
6 Treffer608 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Nutzung zu. Wird der gewonnene Strom ausschließlich zu privaten oder hoheitlichen Zwecken genutzt, so ist die Anlage keinem Unternehmen zugeordnet. Bei einer gemischt unternehmerisch und privaten (siehe Abschnitt 2.2.2.2.) oder einer gemischt unternehmerischen und hoheitlichen Nutzung (siehe Abschnitt 2.2.2.5.…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Abgrenzung unterschiedlich geregelter gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte ist daher deren zivilrechtliche Einordnung maßgeblich. Rz 1004: Gemischte Verträge sind solche, die die Merkmale verschiedener Vertragstypen des Zivilrechts aufweisen. Enthält ein einheitlicher Vertrag Elemente verschiedener Vertragstypen, ist er gebührenrechtlich nach seinem überwiegenden rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck zu beurteilen…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.1.2. Amtliche Abschriften Rz 259: Amtliche Abschriften nach § 14 TP 1 Abs. 1 Z 1 GebG müssen nicht nur von Behörden (ausgenommen Gerichte) beglaubigt, dh. von einem Behördenorgan unterzeichnet, sondern auch von einem solchen ausgestellt sein. Die bloße "Herstellung" der Abschrift durch das…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn hiefür eine Justizverwaltungsgebühr vorgesehen ist. | Von der Befreiung ausgenommen sind Eingaben an die Verwaltungsgerichte (siehe Rz 447). | Anträge, Revisionen…

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einseitigen Erklärungen begründet die Unterzeichnung der Niederschrift durch den Berechtigten die Gebührenschuld. Rz 1107: Aktenvermerke oder interne Mitteilungen, die ein Vertragsteil für eigene Zwecke herstellt, sind keine gebührenpflichtigen Beurkundungen. Rz 1108: Zu Gedenkprotokollen, Erklärungen (Eingaben, Protokolle) an Gerichte und andere Behörden sowie Punktationen, die gemäß …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und Gerichte, die in § 12 Abs. 1 WiEReG nicht genannt werden, sowie der Rechnungshof und die Landesrechnungshöfe sind berechtigt, soweit dies im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben unbedingt erforderlich ist und diese Aufgabe im Zusammenhang mit einem in § 7 Abs. 1 WiEReG genannten Zweck…