…Rechtsprechung der Begriff des faktischen Geschäftsführers herausgebildet. Demnach ist faktischer Geschäftsführer, wer - ohne förmlich bestellt zu sein - maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Angestellten, Gesellschafter, Angehörigen oder Außenstehenden handelt. Regelmäßig wird "faktische Geschäftsführung" dann…
…eine andere Person getroffen, die den Rechtsträger faktisch kontrolliert. Beispielsweise kann es sein, dass nur der Kontrollierende Zugriff auf die Bankkonten des Rechtsträgers hat und der Scheingesellschafter oder Geschäftsführer nur, wenn erforderlich (in Begleitung eines "Aufpassers") auftritt. Diese faktischen Geschäftsführer bzw. Gesellschafter sind daher aufgrund…
…5 Abs. 5 OECD-MA erforderlich, dass einerseits eine Abhängigkeit zum Vertretenen gegeben ist und dass andererseits der Vertreter eine Vollmacht besitzt, im Namen des Vertretenen Verträge abzuschließen (faktische Abschlussvollmacht, Rz 276). Die Vollmacht muss außerdem "gewöhnlich" ausgeübt werden; eine bloß vorübergehende Vertretertätigkeit oder bloß…
…subsidiäre Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant. Diesfalls sind die Geschäftsführer der GmbH auch die Angehörigen der obersten Führungsebene der KG und somit deren subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer. 2.6.2 Call Optionen Das Vorliegen einer Kaufoption begründet grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum im Sinne des § 2 WiEReG…