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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…b sublit. dd) WiEReG sinngemäß. Als Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses ist bei diesen Personen "Kontrolle" in den Meldeformularen auszuwählen. Eine Kontrolle auf andere Weise kann auf verschiedenste Arten, rechtlich oder durch faktische Umstände, begründet werden. Entscheidend ist allerdings immer, dass wesentliche geschäftliche Entscheidungen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…aufscheinen, wahrnehmen. Grundlage dafür sind oftmals professionelle Nominee-Vereinbarungen, die von Unternehmensdienstleistern angeboten werden, teilweise auch in Form von reinen "Signature for sale"-Vereinbarungen, in denen der Nominee-Direktor lediglich den Außenauftritt - etwa durch das Leisten von Unterschriften und das offizielle Aufscheinen in Registern, jedoch…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Zu beachten ist aber jedenfalls, dass auch bei einem rechtswirksamen Verzicht dennoch auf andere Weise Kontrolle ausgeübt werden kann, beispielsweise durch faktische Umstände ua. Personenidentität oder enge verwandtschaftliche Beziehungen (siehe auch Abschnitt 2.3.9 (Ausübung von Kontrolle auf "andere Weise")). Zudem ist zu beachten…