…zum 30.9. Der länderbezogene Bericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 muss daher spätestens am 30.9.2022 über FinanzOnline an das Finanzamt für Großbetriebe übermittelt werden. Rz 472: Wird die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit…
…99: Die Befugnis zur Selbstberechnung kann vom Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten mit Bescheid entzogen werden, wenn der zur Selbstberechnung Befugte die maßgeblichen Bestimmungen vorsätzlich oder wiederholt grob fahrlässig verletzt hat. Die Aberkennung kann entweder für mindestens drei Jahre oder unbefristet erfolgen. Rz 100: Wurde die…
…Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz…
… 2 Abs. 2 FinStrG), weshalb eine Abgabenhinterziehung oder fahrlässige Abgabenverkürzung bei diesen Abgaben nicht nach dem FinStrG geahndet werden kann. Werden Gebühren nicht vorschriftsmäßig entrichtet oder wird die Gebührenanzeige nicht ordnungsgemäß vorgenommen, sieht § 9 GebG als Sanktion eine Gebührenerhöhung vor (siehe Rz 127 ff). Rz…
…2017) zu übermitteln. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen stellt ein Finanzvergehen gemäß § 15 Abs. 1 Z 5 WiEReG dar und ist bei Vorsatz mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 Euro bzw. bei grober Fahrlässigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro zu bestrafen.
…15 Abs. 1 und 2 WiEReG verwirklicht. Allerdings wird bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgehensweise in aller Regel für die Organe des meldepflichtigen Rechtsträgers weder von Vorsatz noch von grober Fahrlässigkeit auszugehen sein. In Betracht kommt jedoch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des seiner Verpflichtung nach § 4…
…VPL eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im Gefolge der Verrechnungspreisberichtigung zur Kapitalertragsteuerhaftung herangezogen wird…