…Bogen). Das elektronische Zeugnis ist mit 14,30 Euro zu vergebühren. Rz 652: Unter "auf elektronischem Wege ausgestellt" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz…
…dar (Faxurkunde). Ein Firmenbriefkopf stellt keine mechanische Unterschrift dar, weil sie nicht unter dem Text steht (VwGH 28.6.1950, 2298/49). Rz 1103: Mit Unterschriften, die in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellt sind, ist auf die Rechtswirkungen elektronischer Signaturen abgezielt. Jede elektronische Signatur…
…Rz 365: Unter "auf elektronischem Wege eingebracht" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 366: Der Ausdruck einer auf elektronischem Wege beigelegten Beilage durch die…
…unter Berücksichtigung aller zuvor zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in diesem Fall erzielten Verständigungslösungen). Der Lösungsvorschlag ist per Kurier in vier Exemplaren oder mittels gesicherter elektronischer Datenübermittlung einzureichen. Der Vorsitzende leitet die Lösungsvorschläge nach Eingang beider Lösungsvorschläge oder nach Ablauf der Frist von 90…
…haben. Solche Anstrengungen sind beispielsweise Kontaktversuche mit dem Kontoinhaber per Post, Fax oder Telefon, sowie Kontaktversuche auf persönlichem oder elektronischem Weg, auch wenn diese Anfragen im Rahmen anderer Dokumentationserfordernisse erfolgen. Für solche Anstrengungen können ebenso elektronisch durchsuchbare Informationen geprüft werden, die von verbundenen Rechtsträgern (vgl…
…Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem Server sind unbeachtlich, wenn die elektronischen Belege sofort im DEP sowie zeitnah in einem revisionssicheren Speicher (vgl. Abschnitt 3.2.1.4. Sicherung des DEP)…
…unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz 170: Eine Übersendung liegt dann vor, wenn die Schrift nicht persönlich, sondern postalisch oder elektronisch (zB E-Mail oder Fax) übermittelt wird. Der Zeitpunkt der Übersendung ist jener, in dem die Schrift die Sphäre der Behörde verlässt. 8.2.3…