…ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Für die Auslegung des Unternehmerbegriffes gelten auch für Zwecke der Normverbrauchsabgabe die Grundsätze des Umsatzsteuerrechts (siehe Rz 402 ff sowie UStR 2000 Rz 181 bis Rz 209). B.4.2. Innergemeinschaftlicher…
…Verwendung des Fahrzeuges voraus, aus denen sich hinreichende Anhaltspunkte ergeben, ob das Kraftfahrzeug bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht. Der Gegenbeweis ist als erbracht anzusehen, wenn sich anhand der…
…usw. im Eigentum des Unternehmers stehen oder von diesem gemietet wurden, sondern es vielmehr genügt, dass sie für die Zwecke seines Unternehmens ständig zur Verfügung stehen, kann (selbst bei bloßer Mitbenutzung) die Annahme des Bestehens einer Betriebsstätte nicht als unschlüssig erkannt werden, wenn ein Container…
…sind. § 132a Abs. 1 BAO verweist auf § 2 Abs. 1 UStG 1994, "gewerbliche oder berufliche Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt". Bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sind daher die Liebhabereigrundsätze nicht anzuwenden (siehe auch § 2 Abs…
…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…
…3 Abs 4 WiEReG hat der Trustee oder eine mit dem Trustee vergleichbare Person den in § 12 Abs. 1 WiEReG genannten Behörden für die Zwecke des § 7 Abs. 1 WiEReG nach Aufforderung zusätzlich zu den nach dieser Bestimmung aufzubewahrenden Informationen eine Aufstellung aller für den…
…in dem jene Passagen geschwärzt wurden, die nicht für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums relevant sind. Dabei sollte im Sinne einer zweckdienlichen Verwertbarkeit des Compliance-Packages darauf geachtet werden, dass keine Passagen geschwärzt werden, welche allgemein KYC-relevante Informationen enthalten und daher für…
…als auch bei Umgestaltung eines Lkw-Fahrgestells (8704) zu einem Wohnmobil (siehe Beispiel in Rz 538). Wohnmobile der Aufbauart "SA" stellen für die zolltarifarische Einstufung keine Besonderheit dar (8703). Wohnmobile sind definiert als Kraftfahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung. Sie müssen so gebaut sein…