…des Dokuments sollte "Notarielle Bestätigung über (Bezeichnung der jeweiligen Urkunde)" angegeben werden. 8 Einsicht in das Register Verpflichtete, berechtigte Behörden sowie natürliche Personen und Organisationen mit nachweisbarem berechtigtem Interesse können Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abrufen. Damit wird der primäre Zweck des Registers…
…Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde (VwGH 29.5.2018, Ro 2017/15/0021). Wenngleich auch Aktenvermerke, Niederschriften, Berichte an andere Behörden zu den sonstigen Schriftstücken zu zählen sind, wird eine diesbezügliche Einsichtnahme im Regelfall nicht zu einer Schädigung von berechtigten Interessen Dritter führen…
…Eine Kontrolle liegt auch dann vor, wenn ein Abtretungsvertrag wirksam wird und dem Berechtigten wesentliche Rechte einräumt, eine Eintragung im Firmenbuch jedoch unterbleibt. 2.6.4 Vorkaufsrechte Ähnlich begründet das Vorliegen eines Vorkaufsrechts kein wirtschaftliches Eigentum eines Dritten (Vorkaufsrechtsbegünstigten), da bis zum Verkauf der Verkäufer…
…5a Abs. 3 WiEReG kann ein Aktenvermerk für diese Zwecke unabhängig von dem Vorliegen von berechtigten Gründen verwendet werden. Zu beachten gilt, dass Aktenvermerke aber jedenfalls von den gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG zu deren Anfertigung berechtigten Personen (berufsmäßigen Parteienvertretern oder geeigneten Dritten, siehe Abschnitt…
…BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (…
…dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen hat. Daneben ist die Buchführungspflicht nach § 125 BAO zu beachten. Rz 403: Bücher im Sinn des Abgabenrechts sind Aufschreibungen…
…Recherche, Datenanalyse und dergleichen vorliegt und dass diesem öffentlichen Interesse durch Publikation in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Medium (zB Zeitung, Website) nachgekommen werden soll; Erfolgt eine derartige Eingabe zur Ermittlung von Daten usw., die (ausschließlich oder unter anderem) an Dritte weiterverkauft werden, unterliegt die Eingabe…