RIS AI
6 Treffer797 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…einschließlich einer Kopie der Unterlagen selbst), und deren Gültigkeit hat. Darüber hinaus muss es dem meldenden Finanzinstitut möglich sein, Daten bezüglich aller ihm bekannten Tatsachen, welche die Verlässlichkeit der Unterlagen betreffen, entweder direkt in ein elektronisches System oder, indem die Information dem Bevollmächtigten zur Verfügung…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…das einen Dienstleister in Anspruch nimmt, wird davon ausgegangen, dass ihm dieselben Tatsachen bekannt sind oder bekannt sein müssten wie dem Dienstleister (Sec. VII Rz 4 CRS-Kommentar). 7.1.2. Verlass auf Belege Rz 45: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf Belege verlassen…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… 2.die Steuerpflichtigen zur Befolgung der Leitlinien ermutigen; zu diesem Zweck sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Einbringung einer Beschwerde befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der, für den der Bescheid inhaltlich bestimmt ist und dem er auch wirksam bekannt gegeben wurde (zB VwGH 7.3.1991, 90/16/0043; VwGH 11.2…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…ist unabhängig davon gegeben, ob und in welcher Höhe der Empfänger der Rückzahlung Einlagen an die Körperschaft getätigt hat; ausschlaggebend für die Behandlung als Einlagenrückzahlung ist ausschließlich der Stand der Einlagen der rückzahlenden Körperschaft. Auch die Tatsache, dass die in § 4 Abs. 12 EStG 1988…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…2 WiEReG, da die Option ihren Inhaber nur berechtigt, innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Aktienanteil zu einem in Vorhinein bekannten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Der Inhaber der Option selbst erfüllt nicht die Voraussetzungen für wirtschaftliches Eigentum gemäß §…