…und ist daher auch zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses verpflichtet. Die börsennotierte Tochtergesellschaft fungiert in diesem Fall zwar als operative Konzernobergesellschaft mit ihren entsprechenden grenzüberschreitenden Steuerungsaufgaben (und hält auch direkt die Anteile an den ausländischen Tochtergesellschaften). In einer solchen Konstellation kann die operative Konzernobergesellschaft jedoch…
…für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilsrechte und Aktien sowie die Satzung, soweit sich aus dieser abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse ergeben, zu übermitteln. Der Nachweis über für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilsrechte und Aktien kann insbesondere durch folgende Unterlagen erbracht werden: Bei börsennotierten Aktiengesellschaften: Ein Ausdruck…
…10 Abs. 1 AktG können Aktien dann auf Inhaber lauten, wenn die Gesellschaft börsennotiert ist oder wenn die Aktien nach der Satzung zum Handel an einer Börse im Sinn des § 3 AktG zugelassen werden sollen. In diesen Fällen ist der Anteilsbesitz gemäß § 10a Abs. 1…
…gemäß § 4a WiEReG keine Bedenken, sofern sich die betreffenden Nominee-Vereinbarungen auf im Streubesitz befindliche Anteile börsennotierter Aktiengesellschaften bzw. auf Anteile an berufsmäßigen Parteienvertreter-Sozietäten von unter 5% beziehen. 4.5 Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer durch berufsmäßige Parteienvertreter Rechtsträger können gemäß § 5 Abs…
…die formalen Erfordernisse gemäß § 10a Absatz 1 bis 4 AktG erfüllen. In diesen Fällen sind diese Depotbestätigungen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer heranzuziehen. Alternativ kann für Inhaberaktien von börsennotierten Aktiengesellschaften, deren Aktien über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, ein Ausdruck von internationalen Informationsdienstleistern…