…der Eingabe enthaltenen Anbringens erfolgt. Die Gebührenschuld wird erst durch den Endbescheid ausgelöst. Rz 168: Die Zustellung der schriftlichen Erledigung kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie zB im Postwege, durch wirksame Hinterlegung, automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise oder durch Aushändigung der Erledigung.
…Rz 1422: Steuerbefreite Kraftfahrzeuge bleiben nach § 2 Abs. 1 Z 10 KfzStG 1992 während des gesamten Hinterlegungszeitraums zugelassen. Die Zulassung erlischt daher nicht. Vielmehr wird durch die Hinterlegung sichergestellt, dass das Kraftfahrzeug während dieses Zeitraums nicht verwendet wird. Aus diesem Grund wird auf die Erhebung…
…Bekanntgabe (Zustellung) der Erledigung Erledigungen werden dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind (§ 97 Abs. 1 erster Satz BAO). Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt die Bekanntgabe in der Regel durch Zustellung. Die Bekanntgabe mündlicher Erledigungen erfolgt durch…
29.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften Rz 1726: Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sowie die dazugehörigen Anträge sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt…
…dagegen schriftlich mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wird oder wird der Antrag für gegenstandslos erklärt, so entsteht mit der Zustellung der schriftlichen Erledigung die Gebührenschuld für den ursprünglichen Antrag (siehe Rz 138 ff). 10.5.7.2. Begleitschreiben Rz 424: Ein Begleitschreiben, mit dem eine…
…unterliegen der Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 GebG (siehe Rz 362 zu geringfügigen Änderungen). Die Gebührenschuld entsteht für beide Eingaben mit Zustellung der abschließenden Erledigung in Form des Bescheides, in dem über beide Anträge abgesprochen wird. 10.5.9. Mehrere Ansuchen in einer Eingabe Rz…
…Rz 131. Die Aufgaben des Finanzamtes Österreich beschränken sich dabei auf: die Prüfung der Vollständigkeit und Zulässigkeit, die Weiterleitung und die Zustellung von Erledigungen der Abgabenbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten. Rz 42: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die…
…der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen Behörden ist die Erhebung der Umsatzsteuer in folgenden Bestimmungen übertragen: Gemäß § 26 Abs. 3 Z 1 UStG…
…zur Zustellung des Ablehnungsbescheides vom abgelehnten Vertreter vorgenommenen Prozesshandlungen bleiben jedoch abgabenrechtlich gültig und rechtswirksam (vgl. VwGH 19.10.2016, Ro 2014/15/0004 Rz 24 zu einer GmbH mit dem Geschäftszweig "selbstständiger Buchhalter"; 15.01.2008, 2007/15/0232). Daher ist zB die durch…
…bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem Server sind unbeachtlich, wenn die elektronischen Belege sofort im DEP sowie zeitnah in einem revisionssicheren Speicher (vgl. Abschnitt 3.2.1.4. Sicherung des DEP) gespeichert und für eine Überprüfung durch ein Organ der Finanzverwaltung…
… 200 BAO vorläufig erlassenen Abgabenbescheides entrichtet und diese infolge einer Beschwerde herabgesetzt, dann ist nur die durch die Beschwerde bewirkte Herabsetzung für die Bemessung der Beschwerdezinsen heranzuziehen, weil die spätere Herabsetzung mit der endgültigen Festsetzung in keinem Zusammenhang mit der Erledigung der Beschwerde gegen den…
…Entscheidung durch den Senat (§ 272 Abs. 2 Z 1 lit. b BAO), der Antrag auf mündliche Verhandlung (§ 274 Abs. 1 Z 1 lit. b BAO). Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus (zB VwGH 28.10.1997, 93/14/0146). Wird ein Vorlageantrag vor Zustellung…
…von den spezifischen Regelungen zur Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) und zur Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO und RKSV) sind diese Rechtsvorschriften auch - neben anderen - für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Aufzeichnungen, die nach den Grundsätzen des § 131 BAO geführt werden und die…
12.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland Rz 1072: Die Entstehung der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16…