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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…oder Kontrollverhältnissen zu erfolgen hat. Relevant können übergeordnete Rechtsträger daher auch dann sein, wenn aufgrund der jeweiligen Beteiligungshöhe oder anderer Umstände eine Zusammenrechnung der Anteile naheliegen könnte. Im Falle von subsidiären Meldungen gemäß § 5 WiEReG und einer subsidiären Meldung mit automatischer Datenübernahmen gemäß § 5 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Nominee-Vereinbarung) besteht. Ergibt sich auch unter Zusammenrechnung aller Anteile (Kontrollrechte) keine ausreichende Beteiligung (Kontrolle) des Nominators (Treugebers) - bspw., weil ein Anteil von 25% oder weniger treuhändig gehalten wird und keine weiteren Beteiligungen bestehen - , dann ist der Nominator (Treugeber) kein wirtschaftlicher Eigentümer. Sofern die Nominee…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Eine Zusammenrechnung mit Umsätzen im Freien erfolgt allerdings nicht. Beispiele: Ein Abgabepflichtiger betreibt eine Almhütte und eine Schihütte im Sinne des § 131 Abs. 4 Z 1 lit. b BAO. Die Umsätze dieser beiden Hütten werden für die Berechnung der Umsatzgrenze zusammengerechnet. Jemand betreibt fünf Hütten…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…eine Zusammenrechnung dieser Umsätze erfolgen und diese jeweils in einem Betrag in der Registrierkasse erfasst werden, sofern deren vollständige Erfassung gewährleistet wird, zB durch Durchnummerierung der ausgestellten Belege (vgl. Abschnitt 6.7.1.). Siehe auch Erleichterung zur Erfassung nach Warengruppen (Abschnitt 4.6.4.). Der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…mehr als 50% (ab der zweiten Beteiligungsebene) oder Kontrollverhältnisse anzusehen. Unter diesen Schwellenwerten sind Beteiligungen, Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse (zB Nominee-Vereinbarungen) dann relevant, wenn diese für den meldenden Rechtsträger für die Beurteilung des Erfordernisses einer Zusammenrechnung derselben erforderlich sind. Besondere Anforderungen an das Design oder…