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PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften im Rahmen einer steuerrelevanten Tätigkeit verwendet wird, ist die Anlage dieser Sphäre zuzuordnen (vgl. EStR 2000 Rz 479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder…

VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Überführung von Wirtschaftsgütern (siehe im Detail Abschnitt 2.2.3.). Unternehmensinterne Darlehens-, Miet- und Lizenzverträge führen demgegenüber bei keiner Unternehmenseinheit zu Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen. In solchen Fällen hat es daher gemäß Art. 7 Abs. 3 OECD-MA idF vor 2010 mit einer Zuordnung von Aufwendungen…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report 2008 Z I/101…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…siehe Rz 254), können zwar grundsätzlich Funktionen ausüben. In der Regel werden jedoch keine für die Zuordnung von Risiken und Wirtschaftsgütern notwendigen wesentlichen Mitarbeiterfunktionen ausgeübt werden; lediglich das die Betriebsstätte begründende Wirtschaftsgut wäre der Betriebsstätte zuzuordnen. Dementsprechend kann der Betriebsstätte lediglich wenig oder gar kein…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…bilanzmäßig ausgewiesener originärer Firmenwert ist risikobehaftet, weil er das Risiko eines Wertverlustes in sich birgt. 2.2.2.4. Zuordnung von Dotationskapital Rz 300: Sobald im Rahmen der Funktionsanalyse feststeht, welche Wirtschaftsgüter und welche Risiken der Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist als nächster Schritt zu ermitteln…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Gründung der Betriebsstätte von dieser erzielten Einnahmen sind durch die vom Stammhaus getragenen Gründungsaufwendungen jedenfalls mitveranlasst. Die Gründungsaufwendungen sind daher nach tatsächlicher Betriebsstättenbegründung zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und können dort auch zu negativen Betriebsstätteneinkünften führen (EAS 3045). Eine (endgültige) Zuordnung von vorweggenommenem Gründungsaufwand zum…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…2 KStG 1988 nicht anwendbar ist. Rz 102a: Kosten für Shareholder Activities, die auf Ebene eines Konzernunternehmens entstehen, sind von dem Konzernunternehmen an den Anteilseigner, in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen. Rz 39: Hinsichtlich der Zuordnung der Photovoltaikanlage zum Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze (EStR 2000 Rz 479 ff). Bei Überschusseinspeisung kann die Anlage sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden. Überwiegende betriebliche Nutzung (Stromeinspeisung…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…62 UStG 1994 (Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025) siehe Abschnitt 2.1.2. 2.2.2.2. Überschusseinspeisung bei anteiliger Privatnutzung Rz 57: Grundsätzlich steht dem Anlagenbetreiber bei voller Zuordnung der Anlage zum Unternehmen (zur abweichenden Zuordnung siehe UStR 2000 Rz…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…bei der anderen (untergeordneten) Privatstiftung mit "Ausübung von Kontrolle auf andere Weise" zu melden. In beiden Fällen sind die Stiftungen, welche Funktionsträger der meldepflichtigen Privatstiftung sind, als Rechtsträger gemäß § 5 Abs. 1 Z 3c WiEReG unter Zuordnung der jeweiligen Funktion zu erfassen. In gewissen Konstellationen…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…nach Deutschland der Betriebsstätte zuzuordnen sind, sondern nur der aus der Kostenaufschlagsmethode hochgerechnete Teil. Rz 311: Sind im Ausland mehrere Betriebsstätten gelegen, dann ist für jede Betriebsstätte eine gesonderte Gewinn- (oder Verlust-)zuordnung nach Fremdvergleichsgrundsätzen vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn eine Betriebsstätte die Funktion…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bei § 7 Abs. 2-Körperschaften ist die Zuordnung zum betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich entscheidend. Bei juristischen Personen, die den Anteil im Betriebsvermögen halten, ergeben sich im Vergleich zu Erträgen aus Investmentfondsanteilen im Betriebsvermögen von natürlichen Personen Unterschiede, die sich aus speziellen Gewinnermittlungsvorschriften bzw. Befreiungen bei…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…US-Vertriebsniederlassung einer österreichischen AG bezahlt die unternehmensinternen Lieferverbindlichkeiten nur nach Maßgabe der getätigten Verkäufe. Selbst wenn das Unternehmen seinen Kunden nach Ablauf von drei Monaten 10% Zinsen in Rechnung stellt, kann die US-Niederlassung nicht mit Zinsen für die nur unternehmensintern gegenüber dem österreichischen…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die mit der Anschaffung in einem unmittelbaren (zeitlichen und kausalen) Zusammenhang stehen. Für die Zuordnung zu den Anschaffungskosten hat der Zweck der Aufwendungen entscheidende Bedeutung…