… 84 Abs. 1 BAO; BFG 28.07.2017, RV/5101608/2015 Rz 44 zu einer selbstständigen Bilanzbuchhalterin). Erst nach der Ablehnung sind weitere Prozesshandlungen des Abgelehnten in Sachen des Vollmachtgebers ohne abgabenrechtliche Wirkung (§ 84 Abs. 2 BAO). Alle bis zur Zustellung des Ablehnungsbescheides vom abgelehnten…
…oder eine Sicherungsabrede in Betracht. Rz 1572: Die Zession bedarf als Vertrag zwischen Altgläubiger und Neugläubiger zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung des Schuldners (debitor cessus). § 1395 ABGB bestimmt lediglich, dass der Schuldner, solange er von der Abtretung nicht verständigt wurde, mit schuldbefreiender Wirkung an…
…Abs. 3 WiEReG die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten zu bestätigen haben (jährliche Meldepflicht). Die Bestätigung der gemeldeten Daten erfolgt durch Abgabe einer neuen Meldung, allerdings ohne dass die in das Meldeformular vorgeladenen Daten abgeändert werden. Rechtsträger, die nach …
…Wirkung des Feststellungsbescheides Der Feststellungsbescheid wirkt nur für jene Barumsätze, deren Bezahlung im Wege des geschlossenen Gesamtsystems erfolgt. Hat der Unternehmer mehrere Betriebe, so wirkt der Feststellungsbescheid nur für jene Betriebe, in denen das Gesamtsystem verwendet wird. Wird das System in einem Betrieb nicht für…
…in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden jedoch in den meisten Fällen die Preisvergleichsmethode oder die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode am zweckmäßigsten sein. Auch anerkannte Bewertungsverfahren können einen brauchbaren Lösungsansatz zur Bestimmung fremdüblicher Preise für die Nutzung von immateriellen Werten bieten (Z 6.153 OECD-VPL); insbesondere jene…
…ausgeht, dass zwei fiktive Fremdunternehmer (das E-Werk und das Stammhaus der AG) in Geschäftsbeziehung stehen. Dies wiederum verlangt danach, dass zunächst eine Funktionsanalyse angestellt wird, in der zu ermitteln ist, welche Funktionen dem Stammhaus der AG und welche der Stromerzeugungsbetriebsstätte des E-Werks zukommen…
…Grundsätze der laufenden Innenfinanzierungsermittlung heranzuziehen sind. Daher sind bei der erstmaligen exakten Ermittlung die Umgründungen grundsätzlich in Abhängigkeit von der unternehmensrechtlichen Auswirkung auf den unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der Jahre bis zum Ermittlungsstichtag unmittelbar innenfinanzierungswirksam, ohne dass es hierfür einer Korrektur bedarf. Dies gilt jedoch nicht…
…| ungebundene Kapitalrücklagen | manche Umgründungen | Erhöhung der disponiblen Einlagen und disponiblen Innenfinanzierung um vorhandene Stände bei der übertragenden Körperschaft; zudem Erhöhung der Innenfinanzierung bei Wegfall einer Ausschüttungssperre gemäß § 235 UGB | Bilanzgewinn | ungebundene Kapitalrücklagen | Rücklagenbildung | keine Auswirkungen (disponible Einlagen bleibt…
…herangezogen (Rz 154 ff), so kann sich die Notwendigkeit einer Verrechnungspreiskorrektur ergeben. Vor dem Hintergrund der mit immateriellen Werten einhergehenden hohen Unsicherheit wird in der Regel keine Korrektur einer Einmalzahlung mit Wirkung für den Zeitpunkt der Übertragung möglich sein, sondern alternative Preisvereinbarungen als fremdüblich angesehen…