RIS AI
6 Treffer490 msnur geltende Fassungen
2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…2.2. Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit 2.2.1. Abgabenschuldigkeit Abgabenschuldigkeiten, soweit sie für Beschwerdezinsen von Relevanz sind, sind Abgabenbeträge, die aufgrund von Abgaben- oder Haftungsbescheiden zu entrichten sind. Abgesehen von einer Festsetzung oder Selbstberechnung können sie sich auch aus dem Widerruf einer Löschung, Nachsicht oder…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abs. 4 DPMG) Mahnung von meldenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 1 DPMG) Widerruf der Registrierung von beharrlich die Meldepflicht verletzenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 2 DPMG) Beantragung der Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 11 DPMG) Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 1 DPMG), den Widerruf der Registrierung von beharrlich die Meldepflicht verletzenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 2 DPMG), die Beantragung der Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 11 DPMG) und die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der §§ 7 bis…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1258: Die Aufhebung einer Adoption aus den im § 201 Abs. 1 ABGB genannten Gründen (Wirkung ex nunc), hebt die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. Der Widerruf der gerichtlichen Bewilligung…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994). Weitere solche Bestimmungen sind: …