…der Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, in der jeweils geltenden Fassung, befreit. Beschwerden und Anträge einschließlich der Beilagen an den Verfassungsgerichtshof in Personalvertretungsangelegenheiten nach diesem Bundesgesetz sind von der Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 - VfGG, BGBl…
…im Rechtsmittelverfahren. | Als Auskunftspersonen sind auch Beteiligte, die einen Antrag zur Erlangung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligtengebühren gemäß § 26 VwGVG stellen, zu verstehen. | Z 14 | Verlustanzeigen | | Z 15 | Anfragen um Bekanntgabe, welches Organ einer Gebietskörperschaft für eine bestimmte Angelegenheit zuständig…
…Für die Erhebung der Gebühr nach dem VfGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 17a Z 6 VfGG). 3.14. Gebühren nach dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 Rz 146: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VwGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 24a Z 6 VwGG). 3.15…
…der Gebühren derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wird. Rz 181: Bei einer Eingabe nach § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 oder nach § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (zB Beschwerden an den VwGH bzw. VfGH) oder Eingaben an die Verwaltungsgerichte (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 1 lit…
…Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der Verordnung BGBl…
…Beschwerdezinsen dienen nur dem Ausgleich des Zinsenrisikos betreffend strittige Abgaben im Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen. Die Verhältnisse gegenüber Dritten (etwa gegenüber Vertragspartnern bei indirekten Abgaben) werden in diesen Risikoausgleich nicht einbezogen (vgl. VwGH 31.3.2017, Ra 2016/13/0034). 2. Voraussetzungen 2.1…
…Spruch Genannten setzt weiters voraus, dass der Feststellungsbescheid ihm gegenüber zugestellt ist oder (nach § 101 Abs. 3 BAO) als zugestellt gilt (vgl. zB VwGH 21.4.2005, 2003/15/0022). Die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO ist nur anwendbar, wenn der Bescheid einer nach…