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961 Treffer408 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Steuerbefreiung ist somit die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung (Formular U100) beim zuständigen Finanzamt. Die Steuerbefreiung erfolgt im Wege der Vergütung. A.3.7.2.3. Einfuhr aus dem übrigen Unionsgebiet oder einem Drittland Rz 364: Befreiter Vorgang…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mehrere daher einem Wechsel von nicht begünstigten Zwecken auf begünstigte Zwecke, kann kein neuerlicher Vergütungsansprüuche erfüllt werden. Die Höhe der späteren Vergütungsansprüche berechnet sich vom gemeinen Wert (ohne Umsatzsteuer-Diese Nutzungsänderung stellt keinen normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgang dar, weshalb die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung nach…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und Type des Kraftfahrzeuges samt Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN). Der Fahrzeughändler hat die Aufzeichnungen so zu führen, dass im Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung das Vorliegen der Voraussetzungen der Befreiung leicht überprüft und nachvollzogen werden kann. Sämtliche Angaben zu den Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach § 3 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 650–657B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991) B.3.1. Emissionsfreie Antriebsarten Rz 650: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) sind Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fahrzeughändler kauft im Juni 2021 von einem Diplomaten (Erstzulassung auf den Diplomaten im Mai 2019) ein Gebrauchtfahrzeug. Nach Abmeldung im Juni 2021 wird das Kraftfahrzeug im Oktober 2021 nach Deutschland geliefert. Da das Kraftfahrzeug bisher nicht mit Normverbrauchsabgabe belastet ist (Diplomat nahm ursprünglich Steuerbefreiung nach …

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Steuerbefreiungen werden, falls bei den jeweiligen Befreiungstatbeständen keine Sonderregeln zur Anwendung kommen, grundsätzlich durch Unterlassung der Selbstberechnung (konkludent) geltend gemacht. Die Anwendung einer Steuerbefreiung auf ein Kraftfahrzeug ist weder anzeigepflichtig noch sind steuerbefreite Kraftfahrzeuge in der Kraftfahrzeugsteuer-Jahreserklärung anzuführen. Tritt der Befreiungstatbestand erst nach einer…

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dieser Vorgang stellt einen normverbrauchsabgabepflichtigen Tatbestand gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 dar, kann jedoch als steuerbefreite Ausfuhrlieferung behandelt werden. B.1.6. Anzuwendende Rechtslage bei zuvor befreiten Kraftfahrzeugen Rz 457: In Fällen, in denen die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe im Zusammenhang mit einem…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.5.4.3. Tageszulassungen Rz 829: (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Tageszulassungen unterliegen grundsätzlich der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991, wenn die Kraftfahrzeuge auf den Fahrzeughändler zugelassen und nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden und wenn die Zulassung nicht länger…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…muss (beispielsweise Eigenimport oder innergemeinschaftlicher Erwerb eines Kraftfahrzeuges), entsteht die Steuerschuld mit dem Tag der Zulassung. Steht dem Menschen mit Behinderung jedoch die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 zu, ist dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Befreiung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 bzw. § 3 Z 5 NoVAG 1991 Rz 1134: Der Fahrzeughändler hat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 2 Z 2 bzw. § 3 Z 5 NoVAG 1991 nachweislich zu…

KfzBStR 2021 Rz 130–142A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…erfolgt. Rz 133: Erfolgt der steuerpflichtige Vorgang (z.B. die Lieferung) vor dem 1. Juli 2021 (Tag des Inkrafttretens) ist eine Befreiung gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 nicht möglich. Eine rückwirkende Steuerbefreiung scheidet aus. Rz 134…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…§ 3 Z 4 lit. c NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007): Rz 355: Befreiter Vorgang Unterliegt die Lieferung eines Kraftfahrzeuges nach § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften nicht der Umsatzsteuer, so unterliegt die Lieferung…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zum Steuerschuldner, da hierbei der Tatbestand nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 ausgelöst wird. Rz 762: Einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeugen kann nur der Unternehmer tätigen, der nach…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…30. Juni 2021 kein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang verwirklicht (siehe Rz 523 sowie Rz 936937). Beispiel: Ein Fahrzeughändler lässt am 20. Oktober 2020 ein Kraftfahrzeug der Klasse N1 (welches nach der Kombinierten Nomenklatur in die Position 8704 einzustufen war) im Rahmen einer Tageszulassung auf sich zu. Das…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…677: Die Steuerbefreiung ist in Fällen anwendbar, in denen dem Grunde nach eine steuerbare Lieferung gemäß § 1 Z 1 oder Z 4 NoVAG 1991 vorliegt. Keine Anwendung findet die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei einer Lieferung eines Gebrauchtfahrzeuges ins Ausland, für welches ein steuerpflichtiger Vorgang im…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuge, für die das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eine Bescheinigung zur Steuerbefreiung bzw. eine Bestätigung betreffend die Einfuhrprivilegien hinsichtlich der Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe ausgestellt hat. Folgende Daten werden aus der Diplomatendatenbank übermittelt: 1.Name der begünstigten Person/Einrichtung (Erwerberdaten) 2.Kfz-Daten (Marke…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1991 einen steuerbaren Vorgang dar. Da der Fahrzeughändler selbst die Voraussetzungen für die Befreiung nicht erfüllt, da es sich bei dieser Befreiung um eine persönliche Steuerbefreiung handelt, kann die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 von ihm nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche…

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Oktober 2019 erfolgte. Rz 244: Erfolgte der steuerpflichtige Vorgang (z.B. die Lieferung) vor dem 30. Oktober 2019 (Tag des Inkrafttretens) ist eine Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 nicht möglich. Eine rückwirkende Steuerbefreiung ist nicht vorgesehen. Rz 245: Die Befreiung steht für ein…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953) D.2.1. Allgemeines Rz 1630: Die Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer entsprechen im Wesentlichen jenen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Rz 1400 bis 1437. Die meisten Befreiungen von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind in § 4 Abs. 3 VersStG 1953 geregelt…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für Kraftfahrzeuge, die als Einsatzfahrzeuge zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind, siehe Rz 130 bis 142. B.3.8. Steuerbefreiung für begünstigte Verwendungszwecke B.3.8.1. Begünstigte…