…Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet. Zum Unternehmerbegriff siehe Rz 402 ff. Die Normverbrauchsabgabe ist vom Abgabenschuldner spätestens am 15. des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten (z…
…Z 11), oder als Geschäftseinheit einer Unternehmensgruppe, als Joint Venture oder als Geschäftseinheit eines Joint Venture in einem Mindeststeuerbericht gemäß § 73 MinBestG oder in einer Voranmeldung für die Mindeststeuer gemäß § 77 MinBestG angeführt werden (Z 12). Rz 57: Mit dem in § 61 Abs. 1 BAO…
…§ 61 Abs. 1 und 2 BAO). 3.5.6. Entgegennahme der Voranmeldung Rz 135: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 ist das für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Umsatzsteuervoranmeldung zuständig. Der üblicherweise im Zusammenhang mit der Bestimmung einer Zuständigkeit verwendete…
…| 3. | Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldung umfasst von der Funktion in FON ist: Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung physisch zulässig sind: Vertretung im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung (USO) Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Voranmeldung Bescheidbeschwerde gegen Festsetzungsbescheide gemäß …
…einzubeziehen. 3.8.2. Barumsatzgrenze 7.500 Euro/Jahr Jahr ist das Kalenderjahr. Nach § 131b Abs. 3 BAO besteht die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Grenzen des § 131b Abs. 1 Z 2 BAO…
…bestehen die Verpflichtungen zur Losungsermittlung mit elektronischem Aufzeichnungssystem gemäß § 131b BAO und zur Belegerteilung gemäß § 132a BAO mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Umsatzgrenzen überschritten wurden. 6.2.1.10. Ende der Registrierkassenpflicht bei Unterschreitung der Umsatzgrenzen im Fall…
5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…
3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…
3.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Rz 495: Gemäß EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG", BGBl. I Nr. 91/2019) sind Intermediäre dazu verpflichtet, ihnen bekannte, in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche Informationen über gewisse meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden. Zu…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…
3.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation Rz 471: Die Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das zuständige Finanzamt hat gemäß § 8 Abs. 1 VPDG im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services >…