RIS AI
9 Treffer705 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für…

VPR 2021 Rz 1–51. Teil: Multinationale Konzernstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der OECD-VPL verweisen, handelt es sich um die Fundstelle in der Fassung des Updates 20172022 (OECD (20182022), OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 20172022, OECD Publishing, Paris; https://doi.org/10.1787/9789264304529148e4b28-de). Ein der Absatzzitierung nachgestelltes "rev" verweist auf die Fundstelle…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…vor Beginn des Bestandverhältnisses schenkt V das Geschäftslokal seinem Sohn S. S und M verweisen in einer als Nachtrag bezeichneten Vereinbarung zunächst auf den Inhalt des Mietvertrages zwischen M und V und vereinbaren davon abweichend, dass das Bestandverhältnis erst nach Ablauf von 10 Jahren ohne…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2015, BMVIT-179.474/0005-IV/ST4/2015. C.9. Verweise (§ 9 KfzStG 1992) Rz 1601: Verweise im KfzStG 1992 auf Bestimmungen in anderen Gesetzen sind immer auf die geltende Fassung des jeweiligen Gesetzes zu beziehen (dynamischer Verweis; z.B. Verweis im § 2 Abs. 2…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. Sollten Regelungen in früheren Erlässen zu diesem Erlass im Widerspruch stehen, gelten diese insoweit als aufgehoben (zB KRL 2012). Soweit Verweise auf materielles Steuerrecht erfolgen, sind die jeweils dazu ergangenen Erlässe bzw. Richtlinien (zB KStR 2013…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…sein, wenn die zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente oder Informationen nicht eingeholt werden konnten, beispielsweise, weil die Übermittlung solcher Dokumente durch rechtliche und/oder wirtschaftliche Eigentümer verweigert wurde. Diese Option ist jedoch nicht auszuwählen, wenn festgestellt und überprüft werden konnte, dass…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

… 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG zu melden sind. Im Übrigen kann auf die Ausführungen unter Abschnitt 7.2.5 (Treuhandschaften) verwiesen werden. 7.3 Dokumente zu übergeordneten inländischen Rechtsträgern Für relevante inländische übergeordnete Rechtsträger sind gemäß § 5a Abs. 1 Z 3 WiEReG die in…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…Kassen als Abrechnungseinheiten vorliegen, hat die vereinfachte Losungsermittlung für jede Kasse gesondert zu erfolgen. Hinsichtlich der vereinfachten Losungsermittlung bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten wird auf § 4 Abs. 2 BarUV 2015 verwiesen. 6.2. Erleichterungen für Umsätze im Freien, in unmittelbarem Zusammenhang mit Hütten, in Buschenschänken und…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991) Rz 1320: Soweit im NoVAG 1991 auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. B.15. Inkrafttreten und Übergangsregelungen (§ 15 NoVAG 1991) B.15.1. Inkrafttreten (Allgemeines) Rz 1321: Das NoVAG 1991 ist auf…