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2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Zollrecht In allen Angelegenheiten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gilt die BAO subsidiär zum Zollrecht im Sinne des § 1 Abs. 2 ZollR-DG. In Fällen, in denen Waren in das oder aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, kommen im Zuge der Wahrung des rechtlichen Gehörs Art…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…letzten Tag des fünften Kalenderjahres gültig, das dem Jahr folgt, in dem der Beleg dem meldenden Finanzinstitut vorgelegt wurde (Sec. VIII Rz 155 CRS-Kommentar). Unabhängig von den Zeiträumen der Gültigkeit eines Belegs gilt, dass sich ein meldendes Finanzinstitut nicht auf einen Beleg verlassen darf…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Fall ist und der Rechtsträger bestätigt, dass er über keine steuerliche Ansässigkeit verfügt, dürfen sich die meldenden Finanzinstitute zur Bestimmung der Ansässigkeit ersatzweise auf die Adresse des Hauptsitzes verlassen (Sec. VI Rz 10 CRS-Kommentar). Die nachstehenden Beispiele zeigen, wie bei Rechtsträgern die Ansässigkeit zu…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…festzustellen, ob hinsichtlich eines Kontos sämtliche Erfordernisse einer bestimmten Kategorie erfüllt sind, kann sich das Finanzinstitut auf die in seinem Besitz befindlichen - einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen - sowie öffentlich verfügbaren Informationen verlassen (Sec. VIII Rz 87 CRS-Kommentar)…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bestimmen, ob dieser den behaupteten Status bekräftigt. Wenn sich ein meldendes Finanzinstitut nicht dafür entscheidet, sich auf einen geprüften Jahresabschluss zu verlassen, um den Status des Kontoinhabers zu bestimmen, ist es für das meldende Finanzinstitut nicht erforderlich, den Jahresabschluss nur deshalb unabhängig zu prüfen, weil…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2015/849, sofern er seinen Sitz im Inland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 Z 1 u. 2 FM-GwG gleichzuhaltenden Drittland hat. Dritte, die…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sich bei dem Kraftfahrzeug um ein neues Fahrzeug im Sinne des 31Art. 1 UStG 1994. Jänner 2020 handelt (Übergangsperiode bissiehe Rz 419 31. Dezember 2020) die Europäische Union verlassen, womit es nunmehr als Drittland anzusehen istwird mit dem Erwerb der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs gemäß …

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist: Zur Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist, muss das meldende Finanzinstitut eine Selbstauskunft des Kontoinhabers zum Nachweis seines Status beschaffen, es sei denn, das meldende Finanzinstitut kann anhand von in seinem Besitz befindlichen oder öffentlich verfügbaren…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Identifizierung eines bestehenden Kontos von geringem Wert, das von einer natürlichen Person unterhalten wird, feststellt, dass sich die Wohnsitzadresse des Kontoinhabers geändert hat, oder im Falle einer Suche in elektronischen Datensätzen feststellt, dass eine Änderung im Zusammenhang mit den in § 12 Z 1 und Z…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…elektronischen Datensätzen (§§ 12 bis 16 GMSG) durchführen. Beispiel: Ein Finanzinstitut hat sich bei der Überprüfung eines bestehenden Kontos auf die erfasste aktuelle Wohnsitzadresse verlassen. Fünf Jahre nach Überprüfung des Kontos meldet der Kontoinhaber, dass er in einen anderen Staat gezogen ist, und übermittelt dem Finanzinstitut…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder unglaubwürdig ist (Sec. IV Rz 12 CRS-Kommentar). In diesem Fall darf sich das Finanzinstitut nicht auf die ursprüngliche Selbstauskunft verlassen und muss eine gültige Selbstauskunft beschaffen, aus der die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers hervorgeht bzw. hervorgehen. Alternativ ist es auch zulässig…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sondern zB ausschließlich in der Republik Österreich ansässig, besteht keine Meldepflicht (FAQ 1 vom Juni 2016 zu Sec. VIII D). Die Meldepflicht ist vom Status des oder der Inhaber sowie dem Ergebnis der Prüfung nach den in §§ 7 bis 53 GMSG beschriebenen Verfahren abhängig. 11…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Barzahlung Leistenden vor dem Verlassen der Geschäftsräumlichkeiten bzw. in der vom Unternehmen genutzten Freifläche zu erteilen (vgl. auch Abschnitt 4.1.). Dies muss nicht der Empfänger der Leistung sein. Eine Rechnungsvorbereitung vor erfolgter Barzahlung (zB Ausstellung einer Hotelrechnung am Vorabend der Abreise des Hotelgastes) ist…