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59 Treffer535 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…abtreten. Rz 174: Bezieht sich der KVV auf Dienstleistungen, wird eine Austrittszahlung regelmäßig nicht in Betracht kommen, weil die Teilnehmer in der Vergangenheit regelmäßig bereits erhalten haben, wofür sie bezahlt haben, und der Austretende daher den verbleibenden KVV-Teilnehmern keine Werte entzieht (Hinweis auf Z…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1991 bereits im zollrechtlich freien Verkehr der EU, daher liegt ein allfälliger Zollsachverhalt in der Vergangenheit. Davon ausgenommen ist allenfalls § 1 Z 3 lit. a und/oder lit. b NoVAG 1991: Im Falle einer Direkteinfuhr nach Österreich, etwa aus der Schweiz nach Vorarlberg oder Tirol…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…verhält es sich indessen mit den im Finanzergebnis von deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaften enthaltenen Gewinnen einer unteren operativ tätigen Personengesellschaft. Denn die Betriebsstätten dieser betrieblich tätigen Personengesellschaften bilden deutsche Betriebsstätten der Gesellschafter, und zwar auch im Fall doppelstöckiger Konstruktionen (vgl. VPR 2010 Rz 276). Die in…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…aktiven Dienst. Richter und Professoren gelten in diesem Sinne nicht als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. 12. Jede zuständige Behörde bestellt innerhalb von 60 Tagen nach dem Tag, an dem beide zuständigen Behörden den Schiedsantrag (oder eine Kopie desselben) erhalten haben, ein Mitglied der Schiedsstelle. Die…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sodass zu überprüfen ist, ob das Verhalten der Parteien den Vertragsbedingungen entspricht oder ob es darauf hinweist, dass die Vertragsbedingungen nicht eingehalten oder nur vorgetäuscht wurden. In diesen Fällen ist eine weitere Analyse erforderlich, um - im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise - die wahren Gegebenheiten des Geschäftes…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Verrechnungspreisanalyse gilt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer als Eigentümer des immateriellen Werts. Weicht das tatsächliche Verhalten von den vertraglichen Gestaltungen ab oder gibt es keine schriftlichen Verträge, so ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO) relevant (VwGH 27.11.2020, Ra 2019/15/0162; in diese Richtung…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…im international tätigen Unternehmen muss aus dem Verhalten der Parteien und aus den für die Beziehungen zwischen unabhängigen Unternehmen üblicherweise geltenden ökonomischen Prinzipien hergeleitet werden (AOA Report 2008 Z I/98). Rz 298: Art und Umfang der von der Betriebsstätte als hypothetisch selbständiges Unternehmen getragenen…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…das zwar der Form nach auf eine bestimmte Zeit eingegangen wird, aber dennoch vor Ablauf dieser Zeit von jedem der beiden Vertragsteile oder auch nur von einem von ihnen beliebig aufgelöst werden kann, ist in seiner Dauer unbestimmt. Rz 1324: Ein Vertrag auf bestimmte Dauer…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1014: Keine Bindung besteht an Entscheidungen der Gerichte über privatrechtliche Fragen dann, wenn das Gericht bei Ermittlung des Sachverhaltes nicht von Amts wegen vorzugehen hat (vgl. § 116 Abs. 2 BAO). Die Abgabenbehörde ist somit an gerichtliche Entscheidungen im Zivilprozess in der Regel nicht gebunden (vgl…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…in Österreich als Einnahme erfasst werden. Rz 16: Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ist ergänzend die Rechtsfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers heranzuziehen. Diese ist an einem durchschnittlichen (idealtypischen) Geschäftsführer orientiert, der bemüht ist, sich unternehmens- und steuerrechtlich richtig zu verhalten…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 402: Eine Eingabe ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Rz 403…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in anderen Gesetzen allgemein auf OGAW Bezug genommen wird (zB § 25 PKG, § 30 BMSVG usw.), müssen ausschließlich die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1 InvFG 2011 erfüllt sein. Rz 33: Als gesetzlicher Vertreter für den OGAW tritt die Verwaltungsgesellschaft im eigenen Namen und für Rechnung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…bekannt. Ihre Stellung als Begünstigte im Sinne des PSG erhalten diese erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Daher sind diese erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres an das Register zu melden. Der Begünstigtenkreis ("Die Nachkommen des Stifters in gerader Linie nach Vollendung des 18. Lebensjahres…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rechnung der Anteilinhaber. In der Folge halten und verwalten sie das Fondsvermögen treuhändig für die Anteilinhaber (§ 1 Abs. 2 ImmoInvFG), die keine Herrschaftsrechte an den im Fonds befindlichen Immobilien erlangen. Als Inhaber des Anteilscheines, bei dem es sich um ein Forderungswertpapier handelt, hat der Anleger…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Definition von "Finanzinstitut" in den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche ("Financial Action Task Force on Money Laundering" - FATF) vereinbar ist. Beispiel: A, eine natürliche Person, ist als Vermögensverwalter tätig und verfügt auch über das vollständige Ermessen, das Finanzvermögen der Körperschaft B zu verwalten…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einen oder mehrere AIF zu verwalten (§ 2 Abs. 1 Z 2 AIFMG). Ein AIF darf gemäß § 3 AIFMG nur durch einen einzigen AIFM verwaltet werden. Ein AIFM ist entweder ein externer Verwalter, der die vom AIF oder im Namen des AIF bestellte juristische Person ist…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sinne von § 188 InvFG 2011 oder § 42 ImmoInvFG unmittelbar verwalten, definiert. Die Registrierung hat zumindest zwei Wochen vor der erstmaligen Übermittlung von Daten jeglicher Art schriftlich stattzufinden, wobei die in der Anlage 1 der FMV 2015 angeführten Stammdaten vollständig anzugeben sind. Die Meldestelle gemäß § 12…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…der Bundesfinanzverwaltung hat durch das Finanzamt zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Vollmachtsurkunde dem Finanzamt im Original vorzulegen, und zwar entweder durch Übermittlung einer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Vollmachtgebers versehenen elektronischen Vollmachtsurkunde im Verfahren FinanzOnline in der dafür vorgesehenen Funktion "weitere Services - Vertretungsbeziehung verwalten…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abtretung der vergleichsweisen Regelung strittiger Rechte dient). 27.10.5.6. Zessionen an Verbriefungsgesellschaften Rz 1611: Ursprünglich war die Verbriefungsspezialgesellschaft im § 2 Z 60 BWG geregelt. Aufgrund von BGBl. I Nr. 184/2013 ist § 2 Z 60 BWG entfallen. Die bezugnehmende Bestimmung ist nunmehr in…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Zedent vom Zessionar oder von einem Dritten für den Zessionar für die abgetretene Forderung entweder tatsächlich erhält oder vereinbarungsgemäß erhalten soll. Dieses Entgelt wird als Zessionsvaluta bezeichnet. Rz 1590: Bestätigt der Zedent in der Vertragsurkunde "die Zessionsvaluta" in Waren erhalten zu haben, stellt der…