RIS AI
8 Treffer722 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Straßen mit öffentlichem Verkehr und liegt sohin eine abgabenpflichtige widerrechtliche Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) vor. Bei begründetem Verdacht einer Übertretung der vorgeschriebenen Auflagen für die Zulassung oder Bewilligung einer Probe- oder Überstellungsfahrt ist die Abgabenbehörde berechtigt, die Bezirksverwaltungsbehörde zu verständigen (vgl. …

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…der inländische Beschäftiger für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten übernimmt. Befreiungsanträge können formlos beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart unter Anschluss einer Ansässigkeitsbescheinigung des Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens gestellt werden. Verdacht auf Umgehungsgestaltung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vergleich der Höhe der Arbeitskräftegestellungsvergütungen mit der Höhe der…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…und der Höhe nach dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Rz 111: Bei einer Darlehensgewährung durch den Gesellschafter an die Gesellschaft kann eine nicht fremdübliche Vertragsgestaltung eine Nichtanerkennung als Darlehen und - nach den Umständen des Einzelfalls - eine Qualifikation als verdecktes Eigenkapital nach sich ziehen (KStR 2013 Rz 530)…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Ablehnungsbescheides weiterhin Umsatzsteuervoranmeldungen rechtswirksam einreichen, solange die erteilte Vollmacht dies umfasst. Zusätzlich zum Ablehnungsbescheid kann das Finanzamt eine Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (§ 124 Abs. 2 WTBG 2017) wegen des begründeten Verdachts auf Vorliegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 124 Abs. 1 Z 1 WTBG 2017 (bzw. …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Aufsichtsgesetzen (bspw. FM-GwG) bildet. 2.11.2 Verdachtsmomente Es ist festzuhalten, dass der Begriff der Verdachtsmomente im Sinne des § 2 Z 1 lit. b Einleitungssatz WiEReG keine Bedeutung für meldepflichtige Rechtsträger hat. Der Begriff der Verdachtsmomente ist nur für Verpflichtete relevant, für die in…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Ebenfalls ist eine Einsicht zulässig, wenn bei Überprüfung einer verdächtigen Transaktion hinsichtlich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eines Kunden, der wirtschaftliche Eigentümer der Transaktionspartei des Kunden festgestellt werden muss. Der Begriff des Kunden bezieht sich hierbei auf die in den jeweiligen Materiengesetzen maßgebliche Definition für die betreffenden…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…in § 79 FinStrG geregelt. Diese Vorschrift gilt sowohl für das ABB als auch für das ZAÖ, jeweils in ihrer Funktion als Finanzstrafbehörde. Akteneinsicht steht zum einen dem Beschuldigten und Verdächtigen, gegen den schon vor der Einleitung des Strafverfahrens eine Verfolgungshandlung gerichtet wurde, zu (§ 79 Abs…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…von Kunden, vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Berechtigten (Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer), die Einholung von Informationen über Zweck und Art der angestrebten Geschäftsbeziehung, die Durchführung einer kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung und die Meldung von Verdachtsfällen. Sowohl Geldwäsche als auch Terrorismusfinanzierung sind in Österreich unter Strafe gestellt (§§…