…zu vergebühren. Rz 652: Unter "auf elektronischem Wege ausgestellt" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 653: Der Ausdruck eines bereits auf elektronischem Wege übermittelten…
…Rz 143. Rz 365: Unter "auf elektronischem Wege eingebracht" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick, per Upload auf eine digitale Anwendung, per Filehosting-Dienst, per WebERV oder per Fax zu verstehen. Rz 366: Der Ausdruck einer auf elektronischem Wege beigelegten Beilage…
…im Meldeformular als Auftrag zur Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer erstellt und somit noch vor der Übermittlung der Meldung eingeholt werden. Auf der Formularseite "Compliance-Package" des Meldeformulars "WiEReG - Meldung durch Parteienvertreter" sind insgesamt vier Kategorien für den Upload der zu übermittelnden Informationen…
…und Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer des Rechtsträgers erforderlich sind Im Meldeformular zum Compliance-Package ist vor dem Upload eines dieser Nachweise zu einem ausländischen Rechtsträger die Art des jeweils übermittelten Dokuments mit Hilfe einer Dropdown-Liste auszuwählen. Abhängig davon…
…werden, sowie in der Folge tatsächlich für den Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem Server sind unbeachtlich, wenn die elektronischen Belege sofort im DEP sowie zeitnah in einem revisionssicheren Speicher (vgl…
…Änderungen aufgrund von Mandatszugängen oder -abgängen vornehmen müssen. Der Vertreter wird die Möglichkeit haben, die vorgeschlagenen Steuernummern händisch zu entfernen oder zu ergänzen bzw. mittels xml-Uploads zu überschreiben. § 2 Abs. 3 QuRV listet Fälle taxativ auf, in denen die Quotenregelung nach dem 30.6…