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KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Der Neuwagenwert betrug 150.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). Als Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist der (Netto-)Veräußerungspreis (abzüglich einer allfällig enthaltenen Umsatzsteuerkomponente und abzüglich der Normverbrauchsabgabekomponente) anzusetzen, soweit der Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert nicht darunterliegt. Ermittlung Bemessungsgrundlage: | Veräußerungspreis inkl. ursprüngliche USt und NoVA |…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…die auf die anteilige Privatnutzung entfällt, kann nicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Der Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung beträgt 6.600,00 €. Insgesamt ergibt sich daher ein Vorsteuerüberhang von 6.538,00 €. Beispiel 19: Wie Beispiel 18, jedoch mit anderem Nutzungsverhältnis 12.000…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auch wenn bereits acht oder mehr volle Jahre abgelaufen sind. Der Bonus-Malus kann sich bei der Aliquotierung über die Achtelung somit nur auf den Betrag von einem Achtel reduzieren. Ausgangspunkt für die Berechnung der Achtel ist immer die Erstzulassung innerhalb der Europäischen Union. AbSeit…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Herstellung Betriebsbereitschaft | - 2.000,00 + 3.000,00 | idR echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600,00 €…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…entfällt, kann nicht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergehen. Der Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung beträgt 6.600,00 €. Insgesamt ergibt sich daher ein Vorsteuerüberhang von 6.507,00 €. Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025 Beispiel 15 (siehe Beispiel 14, wobei…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Vorsteuerabzug zu. Beispiel 22: Mit einer netzgekoppelten 10 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 10.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €, die Montagekosten betragen 3.000,00 €. Es wird eine staatliche Investitionsförderung iHv 2.000,00 € in Anspruch genommen…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Anschaffung beträgt 13.200,00 €. Insgesamt ergibt sich daher für den Anlagenbetreiber ein Vorsteuerüberhang von 13.002,00 €. Für die EEG ergibt sich folgende Beurteilung: Die Energiegemeinschaft erzielt 3.600,00 € (24.000 kWh à 15 Cent) zzgl. 720,00 € USt…

KfzBStR 2021 Rz 980–992B.6.2.2.5. Rechtslagen von 1. Juli 2008 bis 28. Februar 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…USt | 4.000,00Euro | Bruttopreis | 25.920,00Euro Rz 987: Bei Kraftfahrzeugen, deren CO2-Ausstoß geringer als 120 g/km ist, vermindert sich die Steuerschuld um höchstens 300 Euro. Für Kraftfahrzeuge mit Benzinantrieb, deren Schadstoffgrenze kleiner/gleich 60 mg/km NOx betragen…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| 18.730,77Euro | Davon 10% NoVA (abzüglich € 350) | 1.523,07Euro | Davon 20% Umsatzsteuer | 3.746,15Euro * (1,30 ergibt sich aus 20% Umsatzsteuer und 10% Normverbrauchsabgabe) Als Normverbrauchsabgabe-Bemessungsgrundlage ist der Betrag von 18.730,77 Euro heranzuziehen…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nach Österreich und möchte es im Inland zulassen. Der CO2-Emissionswert beträgt 210 g/km. | Verkaufspreis (brutto) | 11.900,00Euro | minus fiktive deutsche USt | - 1.900,00Euro | Bemessungsgrundlage NoVA | 10.000,00Euro Berechnung Steuersatz: [Grafik]   Berechnung Normverbrauchsabgabe: |…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…6. Betrag-Satz-Besonders: 19% Umsätze sowie 4,9% Umsätze Die im Rahmen der USt-Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 zu erfassenden Umsätze sind den Feldern Betrag-Satz-Ermaessigt-1, Betrag-Satz-Ermaessigt-2 und Betrag-Satz-Normal zuzuordnen. Für die Betragszuweisungen gelten dieselben Regeln…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 - Berechnung ausgehend vom gemeinen Wert Netto: Gemeiner Wert (netto): 30.000 € Neuwagenwert (brutto - inkl. USt und NoVA): 90.000 € Erstzulassung in der EU: 1. Februar 2013 (maßgeblich für anzuwendende Rechtslage) MVEG-Verbrauch (Benzin): 10 l/100 km CO2 in g/km: 200…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Umsatzsteuervoranmeldungen Anbringen betreffend Nebenansprüche zu Umsatzsteuervorauszahlungen (Umsatzsteuerzinsen, Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Verspätungszuschläge) Beantwortung von Bedenkenvorhalten oder Ergänzungsaufträgen betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen nicht umfasst ist zB: Einbringung der USt-Jahreserklärung (BFG 08.04.2025, RV/7300017/2024) Antrag auf Vorsteuerrückerstattung gemäß § 21 Abs. 9 UStG 1994 | § 21 Abs…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…der aufgeteilten Beträge muss mit dem Gesamtbetrag des Beleges übereinstimmen. Erforderlichenfalls ist dies durch Rundung eines Teilbetrages herbeizuführen. Beispiel: Ein Kunde kauft in einem Geschäftsvorfall folgende Produkte: 100 Euro Getränke (darin enthalten 16,67 Euro USt) 100 Euro Speisen (darin enthalten 9,09 Euro USt)…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.5. Umsatzsteuer 3.5.1. Allgemeine Zuständigkeitsregel Rz 130: Die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen…