…das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem Tod des Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle des § 87 Z 5 GMSG beziehen sich im Allgemeinen…
…Eigentümer, unabhängig von den konkreten Rechten oder von Art und Höhe des eingebrachten Vermögens. Die Stiftereigenschaft endet nicht mit dem Tod des Stifters, auch verstorbene natürliche Personen sind ex lege Stifter und als solche ins WiEReG zu melden. Ebenso verhält es sich bei natürlichen Personen…
…einem ausländischen Erbstatut, hat der Rechtsträger ebenfalls nach dem Rechtsübergang auf den oder die Erben binnen vier Wochen ab Kenntnis den oder die neuen wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden. Es kann aber auch nach dem Tod des wirtschaftlichen Eigentümers dazu kommen, dass andere…
…Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters (vgl. § 185 UGB), Tod des Inhabers des Unternehmens (§ 185 Abs. 2 UGB), jeweils nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (§ 184 Abs. 2 UGB). Die Parteifähigkeit einer…
…ab Entfall der Begünstigung (wie z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers), ab Beendigung des Versicherungsverhältnisses oder bei der Anmeldung eines neuen Kraftfahrzeuges (in diesem Fall ist eine neue Abgabenerklärung Kr 21 vorzulegen) zu laufen. A.3.6.3.5. Nacherhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer Rz 315…
…bei Abberufung des Begünstigten, sofern zumindest ein halbes Jahr der Sperrfrist abgelaufen ist, bei Tod des Begünstigten sowie bei Diebstahl oder ernsthafter Beschädigung des Kraftfahrzeuges. Der Diebstahl des Kraftfahrzeuges ist der österreichischen Polizei unverzüglich zu melden. Eine offizielle Bestätigung des Diebstahls durch die Polizei ist…
…nbsp; Eine Vertretungshandlung eines Bilanzbuchhalters, eines Buchhalters oder eines Personalverrechners für einen verstorbenen Klienten ist nur dann zulässig, wenn der Verstorbene eine entsprechende Vollmacht (über seinen Tod hinaus) erteilt hat. 4.2. Vorgehen bei Nichtvorliegen einer Vollmacht 4.2.1. Bilanzbuchhalter 4.2.1.1…