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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…UGB), Erreichung des vereinbarten Zweckes, Unmöglichwerden der Zweckerreichung, Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Gesellschafters (vgl. § 185 UGB), Tod des Inhabers des Unternehmens (§ 185 Abs. 2 UGB), jeweils nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Durch den Tod des stillen Gesellschafters wird die…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…das meldende Finanzinstitut das Konto bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem es eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde beschafft, so behandeln wie vor dem Tod des Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle des § 87 Z 5 GMSG beziehen sich im Allgemeinen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…ist ex lege wirtschaftlicher Eigentümer, unabhängig von den konkreten Rechten oder von Art und Höhe des eingebrachten Vermögens. Die Stiftereigenschaft endet nicht mit dem Tod des Stifters, auch verstorbene natürliche Personen sind ex lege Stifter und als solche ins WiEReG zu melden. Ebenso verhält es…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…einer Rechtswahl des Verstorbenen nach einem ausländischen Erbstatut, hat der Rechtsträger ebenfalls nach dem Rechtsübergang auf den oder die Erben binnen vier Wochen ab Kenntnis den oder die neuen wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden. Es kann aber auch nach dem Tod des wirtschaftlichen…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ab Entfall der Begünstigung (wie z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers), ab Beendigung des Versicherungsverhältnisses oder bei der Anmeldung eines neuen Kraftfahrzeuges (in diesem Fall ist eine neue Abgabenerklärung Kr 21 vorzulegen) zu laufen. A.3.6.3.5. Nacherhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer Rz 315…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Arten des steuerbegünstigten Fahrzeugerwerbs (Kauf bei einem inländischen Händler bzw. Erwerb oder Einfuhr aus dem Unionsgebiet bzw. Drittland) gleichermaßen vorgesehen. Da die zollrechtlichen Bestimmungen gelten, erfolgt jedoch keine Nacherhebung, bei Abberufung des Begünstigten, sofern zumindest ein halbes Jahr der Sperrfrist abgelaufen ist, bei Tod des…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…der Vertretungshandlung im Lichte des berufsrechtlichen Berechtigungsumfanges (zum Vorgehen bei Überschreiten siehe Pkt. 4.3). [Grafik]   Eine Vertretungshandlung eines Bilanzbuchhalters, eines Buchhalters oder eines Personalverrechners für einen verstorbenen Klienten ist nur dann zulässig, wenn der Verstorbene eine entsprechende Vollmacht (über seinen Tod hinaus) erteilt…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung spielt der rechtliche Besitz am Kraftfahrzeug keine Rolle (VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Randzahlen 1473 bis 1479: derzeit frei