…Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs. 2 und Abs. 3 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015) die Geltendmachung der Haftung des Rechtsträgers (Fondsgesellschaft) und des steuerlichen Vertreters für die Richtigkeit von Meldungen…
…und Wasserwirtschaftsfonds gemäß § 1 UWFG usw. Fonds, die durch einen anderen Gründungsakt auf der Grundlage von Bundes- oder Landesgesetzen mit Rechtspersönlichkeit eingerichtet worden sind, wie zB Betriebsratsfonds iSd § 74 ArbVG Fonds nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 Fonds nach den Landes-Stiftungs- und Fondsgesetzen…
…Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl. Nr. 14/1988. Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe beginnt nicht erst mit der rechtlichen Existenz der Stiftung oder des Fonds, sondern umfasst bereits die entsprechenden Vorformen (Gebilde im Gründungsstadium). Für die Entgegennahme einer Anzeige gemäß § 120 Abs. 1 BAO und…
…Stiftungen und Fonds gemäß § 1 BStFG 2015 sowie Stiftungen und Fonds aufgrund eines Landesgesetzes Bei den gemeinnützigen Stiftungen und Fonds handelt es sich um gemäß § 1 Abs. 1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015 oder gemäß den jeweiligen Landesgesetzen eingerichtete juristische Personen. Gemeinnützige Stiftungen…
…einer in Abzug gebrachten ausländischen Quellensteuer vornehmen. Dabei ist zu beachten, dass durch die Anrechnung für Zwecke des KESt-Abzuges die Summe von in- und ausländischer Steuer nicht unter 25% sinken darf. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es zur Anrechnung von fiktiven Quellensteuern…
…Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens des OGAW zurückgenommen und ausgezahlt; Bewilligung in Österreich gemäß …
…Allerdings fallen § 3-AIF in den Anwendungsbereich der AIFM-RL. Im Mittelpunkt der Regelungen der AIFM-RL steht mehr der Verwalter (Manager) bzw. dessen Tätigkeit und weniger der (alternative) Investmentfonds als Produkt. Das AIFMG, welches auf der AIFM-RL beruht, enthält somit grundsätzlich kaum Regelungen…
…und die Besteuerung von Investmentfonds haben sich beginnend ab dem Jahr 2011 stark verändert durch die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen im Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011; BGBl. I Nr. 77/2011), das das Investmentfondsgesetz 1993 ersetzt und…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
…AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist (siehe dazu unten, Rz 76) und der kein AIF in Immobilien ist. Zu ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 188 InvFG 2011 siehe Rz 91 ff. Rz 26: Inländische Immobilienfonds im Sinne des § 40 ImmoInvFG können sein…
…Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG 1988 3.3.4.2.1.1. In- und ausländische Dividenden Rz 368: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3…
…Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz 104 ff) anlegt und das Kriterium der Nicht- oder Niedrigbesteuerung (siehe Rz 110 ff) erfüllt. Ob das ausländische Gebilde aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt…
…des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d (Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien) ausgenommen, wenn es ich um Immobilien eines Immobilienfonds handelt, dessen Anteile im In- oder Ausland sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden…
…sind (vgl. Rz 582). An Einkünften eines ausländischen Fonds aus der Bewirtschaftung ausländischer Immobilien und Aufwertungsgewinnen ausländischer Immobilien hat Österreich abkommensrechtlich grundsätzlich kein Besteuerungsrecht. Rz 594: Der Umstand, dass auf Abkommensebene der ausländische Immobilienfonds - im Fall des Streubesitzes - als intransparent gewertet wird, hat zur Folge…
…3.2. Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem ausländischen Depot Rz 567: Ein inländischer Anteilinhaber eines ausländischen Investmentfonds, der seine Anteilscheine bei einer ausländischen depotführenden Stelle gelagert hat, muss die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge unter Anwendung von § 186 iVm § 188 InvFG 2011 gemäß §…
…wenn die Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung bestand, ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das…
…Erträgen (Stück)Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten sind, ausgewiesen und damit sowohl jene, bei denen derartige Zinsen enthalten sind, als auch jene, bei denen dies nicht der Fall ist. Rz 493: Meldefonds, die der KESt auf Zinsen gemäß…
…Finanzanlagen bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen des InvFG 2011 gebildet wird (§ 168 erster Satz InvFG 2011). Der Erwerb von Anteilen ist jedoch nur durch einen gesetzlich eingegrenzten Erwerberkreis zulässig. Darüber hinaus…
…2012, DBA-Entlastungsverordnung). Die Mehrheit der von Österreich abgeschlossenen DBA entspricht hinsichtlich Aufbau und Systematik dem Musterabkommen der OECD (OECD-MA). Daher betreffen die Ausführungen in diesem Kapitel hauptsächlich das OECD-MA. Rz 538: Die sich aus einem DBA ergebenden Entlastungsansprüche kommen nur Personen zu…
… gewährleistet, dass die Erträge des Fonds gemäß den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen des Investmentfonds verwendet werden. Die Depotbank ist jedoch von der depotführenden Bank des Anlegers zu unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während…