…Beauftragung zur Einreichung von Abgabenerklärungen Zusätzlich zur aufrechten Vertretungsvollmacht muss der berufsmäßige Parteienvertreter bzw. der berechtigte Revisionsverband auch beauftragt sein, Abgabenerklärungen für den Abgabepflichtigen einzureichen. Damit wird eine Abgrenzung für den Fall getroffen, dass mehreren berufsmäßigen Parteienvertretern Vertretungsvollmachten eingeräumt wurden (zB einem Steuerberater und einem…
…aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, unabhängig…
…Z 3 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2015/849 sind: a) Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater b) Notare und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen Zur Beurteilung, ob es sich bei einem Land um ein Drittland mit hohem Risiko handelt, kann auf den…
…47,30 Euro | - | Z 2 | Ansuchen um Ernennung zum Notar, Handelsmakler, um Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, um Eintragung als Patentanwalt (siehe Rz 298) | 47,30 Euro | - | Z 4 | Ansuchen um Bewilligung, ausländische Orden anzunehmen und zu tragen…
…einem Aktenvermerk (§ 89 BAO) ist festzuhalten, in welche Aktenteile Akteneinsicht gewährt wurde. Wird die Akteneinsicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beantragt, so ist diese bei der aktenführenden Behörde zu beantragen und durch diese zu gewähren bzw. ist durch diese darüber zu entscheiden, in welche ihrer Akten…
…auf die ihm erteilte Bevollmächtigung berufen könnte (vgl. zB VwGH 18.7.2001, 97/13/0179). Solche Befugnisse ergeben sich aus § 88 Abs. 9 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, § 36 Abs. 5 Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BibuG 2014) für Bilanzbuchhalter, § 8 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung für Rechtsanwälte, …
…5 Z 4 GebG sind: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) und Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd Bestimmungen der GewO 1994. Außerdem können auch gemeinnützige Bauvereinigungen iSd Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Selbstberechnung bevollmächtigt werden. Rz 1381: Zur Durchführung der Selbstberechnung sind folgende Erfordernisse zu erfüllen: Antrag auf Erteilung…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…
23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…
2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…