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9 Treffer1193 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Befreiung nicht mehr vor, sind die Abgabenerklärungen Kr 21 (im Original oder in archivierter Form) für das letzte Jahr der Befreiung noch weitere sieben Jahre lang aufzubewahren. Die 7-Jahres-Frist beginnt somit ab Entfall der Begünstigung (wie z.B. bei Tod des Versicherungsnehmers…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…der Frist eine Meldepflichtverletzung vorliegen kann, für die lediglich durch eine Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG eine strafbefreiende Wirkung erreicht werden kann. Dem Rechtsträger steht es zu, diese Frist auch zum Jahreswechsel in Anspruch zu nehmen und dementsprechend eine Änderungsmeldung erst im Jänner des darauffolgenden Jahres…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…verfügt, die disponiblen Einlagen - nachgewiesen durch eine entsprechende Verminderung am Einlagenevidenzkonto - tatsächlich verwendet werden und dies mit Abgabe der Steuererklärung nachgewiesen wird und in Anlehnung an die Frist gemäß § 96 Abs. 1 EStG 1988 spätestens sieben Tage nach Ablauf dieses Wirtschaftsjahres die nachträgliche Anmeldung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…oder die Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) nicht beigebracht werden können. Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sind gemäß § 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, aufzubewahren. Da die Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen benützt werden (…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Unterschrift, ist der Antragsteller verpflichtet, das Original einer jeden betroffenen Unterschrift sieben Jahre lang zu Beweiszwecken aufzubewahren. 2.1.2.2. Übermittlung im Verfahren FinanzOnline Zur Übermittlung steht eine entsprechende Funktion in FinanzOnline zur Verfügung ("Begleitung einer Unternehmensübertragung im Familienverband" im Menü "Weitere Services"). Die…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt wurden. 7. Verständigen sich die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten darauf, so kann der Schiedsantrag vor Ablauf der drei Jahre nach Fristbeginn nach Artikels 25 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens gestellt werden. Die zuständige Behörde, der der Fall unterbreitet wurde…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nicht übersteigen (§ 108h Abs. 1 Z 3 EStG 1988). Das Ausmaß der Marktkapitalisierung ist dabei für das jeweilige Kalenderjahr aus dem Durchschnitt der letzten sieben vorangegangenen Jahre unter Außerachtlassung des letzten unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres zu ermitteln (zB für 2014 die Jahre 2012, 2011, 2010, 2009…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

… 7 RKSV). Die Speicherung von Durchschriften kann auch auf Datenträgern erfolgen, wenn die Geschäftsvorfälle spätestens gleichzeitig mit der Belegerstellung erfasst werden und keine Registrierkassenpflicht besteht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sieben Jahre (§ 132 BAO), gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde. Die…