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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Abs. 2 BAO, Wiederaufnahmsbescheide, Zurückweisungsbescheide. Das ausdrückliche Begehren auf ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Abgabenbescheides genügt für § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO (VwGH 30.9.1998, 93/13/0258). Dies gilt auch für Anträge auf ersatzlose Aufhebung von Haftungsbescheiden (VwGH 28.1.1998…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…einer Bescheidbeschwerde, einen (rechtzeitigen) Antrag des Abgabepflichtigen. Beschwerdezinsen sind nur insoweit festzusetzen, als ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er vom zugrundeliegenden Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides)…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen (§ 1 Abs. 3 BAO). Zur Erhebung gehört die Ermittlung des Sachverhaltes, die Festsetzung der Abgabe, ihre Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht sowie Erlassung von Haftungsbescheiden [zB VwGH 6.8.1996, 93/17/0093; VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014].)…

GebR 2025 Rz 1193–119824. Haftung (§ 30 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln und Grenzen der Ermessensübung vorzunehmen. Dabei hat sie einerseits die subsidiäre Position des Haftenden und andererseits die vertragliche Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen Gebührenschuldner und Haftenden zu berücksichtigen. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen…

GebR 2025 Rz 692–69810.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Verwaltungsgerichte). Sie besteht nur bei unveränderter Sach- und Rechtslage (vgl. zB VwGH 12.10.1993, 93/07/0062, zu § 66 Abs. 2 AVG). 3.12. Unterbleiben von Beschwerdevorentscheidungen 3.12.1. § 262 Abs. 2 bis 4 BAO In den Abs. 2 bis 4 des § 262…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2 Abs. 1 Z 4 KfzStG 1992 sind Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung Rz 315: Werden in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede einzelne, in einer Schrift enthaltene Berechtigung, Befugnis oder Anerkennung die Gebühr zu entrichten (§ 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu enthalten. Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). Rz 1797: Auf von den Bundesverwaltungsabgaben befreiten Schriften ist…

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Verpflichtung des Bestandnehmers zum Abschluss einer Versicherung ist auch die Prämie in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0063). Versicherungsprämien gehören dann zur Gebührenbemessungsgrundlage, wenn es entweder Sache des Leasinggebers ist, gegen Entgelt für einen entsprechenden Versicherungsschutz des…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist, entsteht die Gebührenschuld. Beispiel: Es wird bloß in einem Höflichkeitsschreiben mitgeteilt: "das Verfahren wurde abgeschlossen" oder "Ihrem Antrag wurde entsprochen". Ist jedoch Inhalt des Höflichkeitsschreibens der Behörde lediglich die Zurkenntnisnahme der eingereichten Mitteilung, ohne dass für den Antragsteller daraus eine rechtliche Konsequenz ableitbar wäre…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Wegen des unterschiedlichen Inhalts der unter der Bezeichnung "Patronatserklärung" auftretenden Sachverhalte ist eine einheitliche zivilrechtliche und gebührenrechtliche Einordnung nicht möglich. 27.4.1.6. Privative Schuldübernahme Rz 1420: Eine privative Schuldübernahme iSd § 1405 ABGB liegt vor, wenn ein neuer Schuldner an die Stelle des alten…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dann kann die Gebührenpflicht nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass auch ein anderer, nicht gebührenpflichtiger Weg zur Verfolgung des Anliegens offen gestanden wäre (VwGH 20.8.1996, 96/16/0160). Rz 142: Wird dort, wo das für die jeweilige Materie anzuwendende Verfahrensgesetz es zulässt…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schnitt und einer Seitenansicht) Detailzeichnungen zu einem Bauplan statistische Berechnungen Baubeschreibung (inkl. AGWR II - Datenblatt) Grundbuchsauszug Energieausweis Anrainerverzeichnis Bestätigung der Kanaldichtheitsprüfung Zustimmungserklärung des Nachbarn (siehe Rz 446) Beispiel: Werden einem gebührenpflichtigen Ansuchen um Baubewilligung für ein Gebäude ein Lageplan, ein Bauplan (bestehend aus einem Grundriss…

GebR 2025 Rz 179–1889. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9. Gebührenschuldner bei den festen Gebühren (§ 13 GebG) 9.1. Allgemeines Rz 179: § 13 Abs. 1 GebG regelt, welche Person hinsichtlich der festen Gebühren des § 14 GebG (zB Eingaben, Beilagen, Zeugnisse ua.) zur Gebührenentrichtung verpflichtet ist. Diese Person ist Abgabepflichtiger iSd § 77 Abs. 1 BAO…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…786: Gebührenschuldner ist für die Antragsgebühr (Abs. 1) der Antragsteller. Gebührenschuldner für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Ausweis ausgestellt wird. Gebührenschuldner für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 GebG derjenige…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bei Bedingungen oder Genehmigung eines Beteiligten Rz 1096: Für das Entstehen der Gebührenschuld ist nicht ausschlaggebend, ob die Wirkung eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Rz 1097: Eine Bedingung ist ein…