…3. Mai 2000, 04 1482/13-IV/4/00, AÖF Nr. 103/2000, betreffend "Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag", "Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models", "Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH", "Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG", "Manpower-Leasing von Österreich nach Deutschland"…
…müsste bekannt sein, dass der Begünstigte eine meldepflichtige Person ist. Einem meldenden Finanzinstitut müsste bekannt sein, dass ein Begünstigter eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags eine meldepflichtige Person ist, wenn die vom meldenden Finanzinstitut erhobenen und dem Begünstigten zugeordneten Informationen Indizien im Sinne der §§ 11…
…sowohl ein an Kapitalanlagen gebundener Versicherungsvertrag als auch ein Lebensversicherungsvertrag ist. Bei einem an Kapitalanlagen gebundenen Rentenversicherungsvertrag handelt es sich sowohl um einen an Kapitalanlagen gebundenen Rentenvertrag als auch um einen Rentenversicherungsvertrag. Ein Lebensversicherungsvertrag ist ein Versicherungsvertrag, bei dem sich der Aussteller gegen Entgelt verpflichtet…
…gehört (§§ 294 bis 297 ABGB). Bei Überlassung beweglicher und unbeweglicher Sachen ist der steuerrechtliche Wert der Rente auf die beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte im Verhältnis ihrer gemeinen Werte bzw. ihres Verkehrswertes zur Berechnung der Gebühr bzw. der Grunderwerbsteuer aufzuteilen (VwGH 26.2.1962, 0861/61…
…Versorgungsanstalt | Z 10 | Zeugnisse über die erfüllte Verbindlichkeit zur Lesung von Messen, behufs der Erfolglassung des darüber gewidmeten Betrages oder der dafür gestifteten Rente | Z 11 | Zeugnisse, durch die eine in öffentlichen Angelegenheiten zu legende Rechnung belegt werden muss | Z…
…98.420,57 | Verbindlichkeiten | 5.000,00 Die GrESt ist nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu ermitteln. Gebühr | Kap Rente | : | x | = | Gem Wert insgesamt | : | Gem Wert bew BV | 98.420,57 | : |…
…die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das Handeln mit Finanzvermögen bezwecken); von einem Finanzinstitut ausgestellte oder verwaltete rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge. Kein Finanzkonto liegt jedoch im Falle eines Rechtsträgers vor, der nur deshalb als Investmentunternehmen gilt, weil er für den Zweck der Anlage oder…
…es sind die Vorschriften des § 16 BewG 1955 (Bewertung von Nutzungen oder Leistungen auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen) anzuwenden. Rz 1170: Nach § 16 BewG 1955 erfolgt die Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowie dauernden Lasten, die auf die Lebenszeit einer oder…
…Vermögens hat nach Maßgabe des § 26 GebG (siehe Rz 1171 ff) nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 (BewG 1955) zu erfolgen. Nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- und Rentenversicherungen gehören zum sonstigen Vermögen, wobei die Forderung mit dem Nennwert gemäß § 14 BewG 1955 anzusetzen ist…
… Mieten und Lizenzgebühren, ausgenommen solche, die zumindest teilweise aus dem aktiven Führen von Geschäften durch Mitarbeiter des NFE abgeleitet werden können; Renten; Überschuss von Gewinnen über Verlusten aus dem Verkauf oder Austausch von Finanzvermögen, welcher zu den oben beschriebenen Einkünften führt; Überschuss von Gewinnen über…
…gilt die Personengesellschaft als Kontoinhaber und nicht die Gesellschafter der Personengesellschaft, da die Personengesellschaft Rechtsträger im Sinne des § 98 GMSG ist. Bei rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen ist der Kontoinhaber jede Person, die berechtigt ist, auf den Barwert zuzugreifen oder den Begünstigten des Vertrags zu ändern…
…oder Fremdkapitalbeteiligungen an einem Finanzinstitut in Form eines Finanzkontos sind die Finanzinstitute zuständig, an denen die Beteiligungen gehalten werden; für rückkaufsfähige Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge sind die zur Zahlung verpflichteten Finanzinstitute zuständig. 12.9. Elektronisch durchsuchbare Daten (§ 104 GMSG) Rz 91: Zu den Informationsquellen eines meldenden…
…deren funktionale Entsprechung, wenn keine Kontonummer vorhanden ist (Z 1), der Name und die österreichische Steueridentifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts und (Z 2) der Kontosaldo oder -wert (einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen) zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder, wenn das Konto…
…Vereinbarungen); Beteiligungen (darunter börsengehandelte und nicht börsengehandelte Termingeschäfte und Optionen) an Wertpapieren, Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften, Swaps; und Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge. Gemäß § 60 Abs. 2 GMSG erfasst der Ausdruck allerdings keine nicht fremdfinanzierten unmittelbaren Beteiligungen in Immobilien oder physische Güter (zB Weizen, Gold; vgl. Sec…