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2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Antrag auf Freibetragsbescheid nicht von der Botenfunktion in FON und auch physisch nicht vom Berechtigungsumfang umfasst sind zB: im Zusammenhang mit der ANV stehende Formulare, die keine Beilagen sind (zB Verf61) Zurückziehen einer L1 vor Bescheiderlassung Zurückziehen einer L1 nach erfolgter Bescheiderlassung (LStR Rz 912b…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…der Umsatzgrenze gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO) beseitigt die Rechtswirkungen des Bescheides nicht. Rz 24: Die Übertragung der Zuständigkeit aufgrund von § 57 Abs. 1 BAO erfolgt von Amts wegen. Daher ist vor der Erlassung eines entsprechenden Bescheides das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO)…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Finanzstrafverfahrens, der Ausdehnung des Prüfungszeitraumes, einer überhöhten Schätzung von Abgabenbemessungsgrundlagen, einer Anzeige (zB gemäß § 80 StPO) vorliegen. Rechtswirkungen entfaltet ein (wirksamer und gültiger) Rechtsmittelverzicht nur für die Person, die ihn abgegeben hat. Für andere gegen den betreffenden Bescheid beschwerdebefugte Personen entfaltet er keine Rechtsfolgen. Beispiel…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…wenn im Beschwerdeverfahren lediglich die Rechtmäßigkeit von in Erlässen des BMF vertretener Rechtsanschauungen strittig ist oder wenn die Abgabenbehörde als Folge der in den §§ 278 Abs. 3 oder 279 Abs. 3 BAO normierten Bindung an die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes den Bescheid nicht abändern darf (diese…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…konkludenten) Genehmigung von der Gültigkeit des Rechtsgeschäftes auszugehen. Rz 1010: Ein Rechtsgeschäft, das zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen ist, löst auch dann keine Gebührenpflicht aus, wenn dessen Abschluss beurkundet wurde. Wird zB ein Pachtvertrag über eine Jagdpacht von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit rechtskräftigem Bescheid für…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794: Soweit eine Verwaltungsabgabenschuld nicht besteht oder nachträglich weggefallen ist, sind die hierauf entrichteten Beträge zu erstatten. Die Rückerstattung hat durch jene Behörde zu erfolgen, durch die die Beträge eingehoben wurden. Beispiel: Ein Bürgermeister hebt für einen abweisenden Bescheid 6,50…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Befund" (siehe Rz 1700 ff) aufnehmen und diesen an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten übermitteln. Das Finanzamt Österreich setzt in der Folge die Gebühr und eine zwingende Gebührenerhöhung in Höhe von 50% mit Bescheid fest (siehe Rz 129 ff). Randzahlen 462 bis 479: derzeit frei

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…hat, liegt eine Bedingung vor, die auf das Entstehen der Gebührenschuld keinen Einfluss hat. Beispiel 3: Der Einwand, dass bei Abschluss eines Mietvertrages von der Voraussetzung ausgegangen wurde, seine Gültigkeit hänge vom Erwerb des Mietgegenstands durch die Vermieterin ab, weshalb ein aufschiebend bedingter Vertrag vorliege…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 104 ff) der Niederschrift einer Bundesverwaltungsabgabe von 2,10 Euro. 31.1.9.5. Wesentlich im Privatinteresse Rz 1811: Im Gegensatz zur Eingabengebühr des § 14 TP 6 GebG, die ein Privatinteresse der Privatperson voraussetzt, erfasst TP 2 BVwAbgV leidglich sonstige Bescheide und Amtshandlungen…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auferlegt werden, die die objektiven Tatbestände der materiellen Abgabengesetze erfüllen. 31.1.2. Zuständigkeit 31.1.2.1. Einhebung Rz 1785: Die Bundesverwaltungsabgaben sind von der Behörde einzuheben und fließen der Gebietskörperschaft zu, die deren Aufwand zu tragen hat. Den Aufwand trägt jene Gebietskörperschaft, welcher…

GebR 2025 Rz 315–32010.2.2. Mehrere Bewilligungen in einer Ausfertigung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 12 Abs. 2 GebG). Rz 316: Die mehrfache Gebühr in einem Bescheid der Bergbehörde über die Bewilligung zur Überlassung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden für mehrere Bergwerksberechtigungen ist nicht nach der Anzahl der einzelnen Bergwerksberechtigungen zu entrichten, sondern nach der Anzahl der…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1.1998, 97/16/0446) einem schriftlichen Antrag auf Erlassung einer Auskunftssperre durch einen Bediensteten der Exekutive, um sich vor Gewalttaten oder Racheakten zu schützen (Schutz des Privat- und Familienlebens) Aufzeigen von Missständen (zB Dienstaufsichtsbeschwerden), wenn der Einschreiter damit sein Verfahren beeinflussen möchte (vgl. VfGH…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenvorschriften gewährleistet ist. Die Bewilligung zur Selbstberechnung erfolgt mit Bescheid bei gleichzeitiger Zuteilung einer Steuernummer. 3.2.3.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 81: Der zur Selbstberechnung nach § 3 Abs. 4 GebG berechtigte Gebührenschuldner ist zur Führung von fortlaufenden Aufschreibungen ("Gebührenjournal") verpflichtet. In diese sind…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Vernehmungen (siehe Rz 484 ff) anlässlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses (siehe Rz 630 ff) oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden schriftlichen Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde) maßgeblich (VwGH 15.11.1984, 83/15/0181). Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Rechtsgeschäftes ist unbedeutend (VwGH 15.3.2001, 2000/16/0115). Rz 1085: Für das Entstehen der Gebührenschuld kommt es weder auf die Schreibweise, in der die Schrift abgefasst ist…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Erwerbstätigkeit dar, sondern beinhaltet sachbezogene Befugnisse, weil eine solche zur Vermeidung von Gefahren im öffentlichen Interesse ergeht und daher gebührenfrei ist (VwGH 11.2.1953, 1950/51). Rz 289: Hat ein Bescheid oder eine Bescheinigung ausschließlich ordnungspolitischen Charakter, so fällt dafür keine Gebühr nach der §…