…vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle, denen der Bescheid gemeinschaftliche Einkünfte zurechnet, als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird. § 101 Abs. 4 BAO gilt dem § 190 Abs. 1 zweiter Satz…
…0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995, 94/16/0290). Weiters sind die für die Beurteilung strittiger Rechtsfragen maßgeblichen Überlegungen darzustellen (vgl. zB VwGH 3.7.2003, 98/15/0128). Bei einer Schätzung (…
…7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen…
…wenn die Eingabe ausschließlich aus ordnungspolitischen Gründen zu erfolgen hat und im Falle ihrer Unterlassung keine anderen Rechtsfolgen als die Verhängung einer Verwaltungsstrafe drohen. Rz 420: Ein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: einem Ansuchen um Ausstellung einer Widmungsbestätigung über die Ausweisung eines Grundstückes im Flächenwidmungsplan…
…EAS 2358). Dem AOA (light) wird daher bei den außerbetrieblichen Leistungsbeziehungen nicht die Wirkung beigemessen, die Rechtsfolgen des § 23 Z 2 EStG 1988 zu beseitigen. Rz 395: Erhält ein in Österreich ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen Personengesellschaft Geschäftsführervergütungen, dann stellen sich diese als Entnahme eines…
…in § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG angeordneten Rechtsfolgen eintreten (siehe Rz 461). Um dennoch eine korrekte Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge beim Anleger zu ermöglichen, sieht § 4 Abs. 3 Z 1 FMV 2015 allerdings die Möglichkeit vor…
…notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB, fällt grundsätzlich keine Gebühr nach § 33 TP 21 GebG an, auch wenn die bloße gesetzliche Rechtsfolge schriftlich festgehalten wird. Ein Forderungsübergang kraft Gesetzes setzt begriffsmäßig voraus, dass eindeutig feststeht, welche Forderung durch die Zahlung eingelöst werden soll. Anderenfalls wird der…
…oben, Rz 9). In § 21 Abs. 1 UStG 1994 ist mit der Verwendung des Begriffs "Einhebung" keine andere Rechtsfolge verbunden, als sich bei der Verwendung des Begriffs "Erhebung" ergeben würde. Vielmehr wird dadurch die inhaltliche Nähe des Regelungsinhalts des § 21 UStG 1994 mit dem 6…
…Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats auslösen könnten, so wird der andere Vertragsstaat den Ansässigkeitsstaat darüber im Wege des spontanen Informationsaustausches gemäß Artikel 26 des Abkommens in Kenntnis setzen. Die in Textziffer 1 dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsfolgen treten nur ein, soweit der jeweilige Arbeitslohn, der auf die Arbeitstage…
…dass dieser Zweitwohnsitz nicht in einer Art und Weise genutzt werden kann, dass hierdurch Zweifel an der arbeitstäglichen Rückkehr in den Ansässigkeitsstaat auftreten. 2. Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft: 4. Entfällt die Grenzgängereigenschaft, beispielsweise weil die schädlichen Tage im maßgeblichen Zeitraum überschritten werden (siehe Pkt…
…dass dieses wegen eines unbehebbaren, wesentlichen Mangels zurückgegeben werden muss. Damit fallen die Rechtsfolgen der ursprünglichen Lieferung grundsätzlich rückwirkend weg. Es können sowohl Umsatzsteuer als auch Normverbrauchsabgabe berichtigt werden, wenn das Kraftfahrzeug keinesfalls mehr fahrtauglich gemacht werden kann. Beispiel 2: Ein Fahrzeughändler liefert unter Eigentumsvorbehalt…
…en) des Abgabepflichtigen hat das zuständige Finanzamt eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Der Bescheid, mit dem als Rechtsfolge der erfolgten Abmeldung eine Nachfrist gesetzt wird, ist grundsätzlich dem Abgabepflichtigen zuzustellen, weil dieser durch die Abmeldung von der Quotenregelung nunmehr wieder selbst für die…
… 217 Abs. 7 BAO (Säumniszuschläge) gleichgesetzt werden. Die Nichtbeachtung einer sich aus den OECD-VPL eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit…
…5Ansässigkeitswechsel innerhalb der Grenzzone 2.4.6Sonderfälle 2.4.7Vereinfachungsregelung 3Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung nach Artikel 19 Absatz 1a des Abkommens 4Dokumentation 5Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft 6Zeitliche Anwendung 1 Allgemeines 1.Die bisherige Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens konnte den jüngsten Entwicklungen…
… 4 Abs. 12 EStG 1988 dargelegten Kriterien zu bestimmen (dazu auch schon Abschnitt 1.2.1.). Die Rechtsfolgen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei den Anteilsinhabern um natürliche Personen oder um Körperschaften handelt: Während offene Ausschüttungen bei natürlichen Personen dem besonderen Steuersatz gemäß…
… 1120 ABGB, sofern lediglich die Rechtsfolgen des § 1120 ABGB dokumentiert werden und keine darüber hinausgehende Willenseinigung getroffen wird; davon zu unterscheiden ist die Vertragsübernahme; Beurkundung eines ex lege eingetretenen Überganges eines Vertrages gemäß § 38 UGB, sofern lediglich die Rechtsfolgen des § 38 UGB dokumentiert werden und…
…anzuerkennenden Refinanzierungskosten zu leisten wäre und andererseits eine Dienstleistungsvergütung gebührt. Sollte allerdings ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegen, würden die gemäß § 22 Abs. 2 BAO damit verknüpften Rechtsfolgen eintreten (Rz 24; siehe auch die Möglichkeit einer Nichtanerkennung der Transaktion nach Z 1.1221.142 OECD-VPL).
…bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung anzuwenden war. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Rz 371: Übersicht über die Rechtsfolgen einer HandlungNacherhebung der Normverbrauchsabgabe bei einem nach § 3 Abs. 4…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…