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2026-0.725.958Preiskundmachung für 4 Sorten Zigarren (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) am 16.09.2026)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.725.95811.09.2026

…| EIROA HORIZON 52 x 6 | 40,00 | MARIA MANCINI POSTRE DE BANQUETE CORONA CLASSICO | 10,20 | MARIA MANCINI POSTRE DE BANQUETE DE GAULLE | 10,90 | MARIA MANCINI POSTRE DE BANQUETE MAGIC MOUNTAIN | 11,30 Bundesministerium für Finanzen…

BMF-010217/0028-IV/5/2018Preiskundmachung für 32 Tabakerzeugnisse (Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 20. Februar 2018)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010217/0028-IV/5/201813.02.2018

…Blend BX 2 | 37,70 | Alec Bradley Mundial # 8 | 14,50 | Alec Bradley Post Embargo Robusto | 9,20 | Alec Bradley Post Embargo Toro | 9,70 | Alec Bradley Prensado Churchill | 9,50 | Alec Bradley Prensado Double…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Herstellung von Fotokopien aus Amtsschriften (zB Aktenteilen) oder amtlich verwahrten Privatschriften, Ausdrucken von Kontoabfragen oder Kontoauszügen, die bei persönlicher Vorsprache der Partei ausgefolgt oder die der Akteneinsicht begehrenden Partei im Wege der Post übermittelt werden. Werden diese amtlich hergestellten Abschriften von einem Behördenorgan beglaubigt…

VPR 2021 Rz 154–1581.3.4.4. Hard-to-value intangibles
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Dadurch kann der Erfolg des immateriellen Werts schwer vorausgesagt werden; der ex-post-Wert weicht häufig vom ex-ante-Wert ab. Transaktionen im Zusammenhang mit HTVI können eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen (Z 6.190 OECD-VPL): bei Übertragung noch nicht abgeschlossene Entwicklung…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG), ist keine weitere Suche in den Papierunterlagen erforderlich: 1.Den Ansässigkeitsstatus des Kontoinhabers, 2.Die derzeit beim meldenden Finanzinstitut hinterlegte Wohnsitzadresse und Postadresse des Kontoinhabers, 3.Gegebenenfalls die derzeit beim meldenden Finanzinstitut hinterlegte(n) Telefonnummer(n) des Kontoinhabers, 4.Im Fall von Finanzkonten, bei…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

…| 5020 Salzburg | Alpi Jets GmbH | 1010 Wien | Altenrhein Luftfahrt GmbH | Office Park 3 Top 312 1300 Wien-Flughafen | Austrian Airlines AG | Office Park 2 Postfach 100 1300 Wien-Flughafen | Avcon Jet AG | Wohllebengasse 12-14/3…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz 170: Eine Übersendung liegt dann vor, wenn die Schrift nicht persönlich, sondern postalisch oder elektronisch (zB E-Mail oder Fax) übermittelt wird. Der Zeitpunkt der Übersendung ist jener, in dem die Schrift die Sphäre der Behörde verlässt. 8.2.3…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und der Hebammenakademien iSd Hebammengesetzes, mit Ausnahme der Zeugnisse über Externistenprüfungen Beispiel: Schulbesuchsbestätigungen | Z 5 | Zeugnisse zur Rechtfertigung des Fernbleibens der Schüler vom Unterricht in diesen Schulen | Z 6 | Zeugnisse in Studienangelegenheiten im Bereich der hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen iSd § 1 Abs…

2026-0.202.270Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.202.27006.03.2026

…Zur Umsetzung von Artikel 4 Absatz 6: Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat ex-post-Bewertungen der makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung durch den Fiskalrat im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kommentar); 5.aktuell gültige, an eine Person mit Adresse in einem teilnehmenden Staat erteilte Vollmacht oder Zeichnungsberechtigung oder 6.ein Postlagerungsauftrag oder eine c/o-Adresse in einem teilnehmenden Staat, sofern dem meldenden Finanzinstitut keine andere Adresse des Kontoinhabers vorliegt. 3.2.3. Folgen der…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…BAO) Rz 76: Wurden feste Gebühren an die Behörde oder an die Urkundsperson zu Unrecht entrichtet, so kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (Adresse: Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten, Postfach 222, 1000 Wien) die Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…wird. | Z 10 | Ansuchen um Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis und Eingaben öffentlich-rechtlich Bediensteter und ihrer Hinterbliebenen in Dienstrechtsangelegenheiten | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 11 | Eingaben im Studien- und Prüfungswesen der hochschulischen postsekundären Bildungseinrichtungen iSd …

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 541: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Randzahlen 542 bis 549: derzeit frei

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 576: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für die Ausstellung der Reisedokumente zuständigen Behörde eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Randzahlen 577 bis 589: derzeit frei

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Antragstellers" Rz 791: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei den Bezirksverwaltungsbehörden eingebracht werden, sind ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an das Finanzamt Österreich postalisch weiterzuleiten. Rz 792: Eine Rückerstattung der Antragsgebühr (Abs. 1) ist, auch wenn kein Ausweis ausgestellt wird…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im schriftlichen Weg wird die Zeit des Postlaufes nicht in die Anzeigefrist eingerechnet (§ 108 Abs. 4 BAO…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sind (siehe Rz 1383 ff), müssen innerhalb der Anzeigefrist dem Finanzamt angezeigt werden (siehe Rz 1199 ff). Entgegen der Verpflichtung zur Selbstberechnung beim Finanzamt im Postweg angezeigte Bestandverträge werden dennoch vom Finanzamt entgegengenommen. Die Gebühr wird diesfalls mit Bescheid festgesetzt, wobei es im Hinblick auf…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Kalendermonates, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, postalisch zu erfolgen. Rz 1704: Die Organe der Gebietskörperschaften haben dem StuR 1 jene Unterlagen anzuschließen, die für die Beurteilung der Gebührenschuld und des Gebührenschuldners sowie die Ermittlung der Höhe der geschuldeten Gebühren notwendig sind (insbesondere Eingaben, Beilagen…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Steuern, Zinsaufwand und außerordentlicher Aufwand aus der Kostenbasis auszuscheiden sein werden. Auf durchlaufende Posten muss kein Gewinnaufschlag berücksichtigt werden (Verrechnung "at cost"), wenn fremde Dritte in vergleichbaren Situationen genauso kalkulieren und auf einen Gewinnaufschlag auf solche Kostenbestandteile verzichten würden (Z 2.99 OECD-VPL). Im…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in den länderbezogenen Bericht aufgenommen, ist sie aber in keinem Staat steuerlich ansässig, so sollten die Posten (sofern sie nicht einer Betriebsstätte zuzuordnen sind) bei der Erstellung des länderbezogenen Berichts in die Zeile für staatenlose Unternehmen aufgenommen werden (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen…