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GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt grundsätzlich die körperliche Anwesenheit des Betreffenden. Man kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Person oder ein Rechtsträger in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist. Wenn keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt (zB bei einer Personengesellschaft) gilt der Rechtsträger in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet (Sec. VIII Rz 106 CRS-Kommentar). Personengesellschaften werden in…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meisten steuerlichen Rechtsträger | Staat der Gründung oder Organisation | Steuerlich transparente Rechtsträger exklusive Trusts | Adresse (diese kann durch die eingetragene Adresse, Firmensitz oder Ort der Geschäftsleitung angegeben werden) | Trusts | Adresse von einem oder mehreren Treuhändern Aufgrund der bloßen Existenz einer Betriebsstätte…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…so hat der Schuldner seine Verpflichtung gemäß § 905 Abs. 1 ABGB an seinem Wohnsitz oder, wenn die Verbindlichkeit im Betriebe des gewerblichen oder geschäftlichen Unternehmens des Schuldners entstand, am Ort seiner Betriebsniederlassung zu erfüllen (Holschuld). Geldschulden sind Bringschulden, sodass der Erfüllungsort mangels vertraglicher Vereinbarung am…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Entgelte vereinnahmt worden sind. Eine wirksame Option zur Sollbesteuerung ist auch für die Normverbrauchsabgabe maßgeblich. Rz 1055: Eine Anzahlungsbesteuerung ist nicht vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld durch eine spätere Rechnungsausstellung zu verschieben. Randzahlen 1056 bis 1099: derzeit frei

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.7.3. Standortvorteile Rz 196: Verlagert ein internationaler Konzern einen Teil seiner Geschäftstätigkeit an einen Ort, an dem die Kosten (zB Lohn-, Immobilienkosten etc.) niedriger sind als an dem Ort der ursprünglichen Geschäftstätigkeit, so können dadurch Standortvorteile (Location Savings) erzielt werden (Z 1…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Abs. 1 Z 3 und 132a Abs. 1 BAO gelten auch Gegenleistungen, die unmittelbar beim Leistungsaustausch erfolgen und die mit Barscheck, mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere vergleichbare elektronische Zahlungsformen (vor Ort/an der Kasse), durch das Einlösen von Wertgutscheinen, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Land) der Endverbrauch des Kraftfahrzeuges stattfindet. Die Beurteilung des Ortes des Endverbrauchs eines Kraftfahrzeuges (und damit des innergemeinschaftlichen Erwerbs) hat nach umfassender Abwägung aller objektiven tatsächlichen Umstände zu erfolgen. Hierfür ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Kriterien beziehungsweise Indizien können sein: Der Ort der gewöhnlichen…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…Ausland ansässig sind, gerichteter Vorbescheid betrifft eine rein innerstaatliche Transaktion. Dieser Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch. Beispiel 3: Ein an die doppelansässige B-AG mit Sitz in Liechtenstein sowie Ort der Geschäftsleitung in Österreich gerichteter Vorbescheid unterliegt dem automatischen Informationsaustausch (§ 2 Abs. 1 Z…

VPR 2021 Rz 436–4373.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Ort der Geschäftsleitung jedoch in Staat A, so bestünde für das Unternehmen keine Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts in Österreich. Beispiel 2: Eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft ist Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG, deren oberste Muttergesellschaft ihren Ort…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

… 4 Abs. 9 UStG 1994 (Normalwert) aufgrund der vollen Vorsteuerabzugsberechtigung beider Unternehmer nicht zur Anwendung gelangt, wäre grundsätzlich eine Berichtigung gemäß § 16 UStG 1994 vorzunehmen. Gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 ist der Ort der Leistungserbringung im Inland gelegen, sodass Umsatzsteuer in Höhe von 20…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, ihrer Teile oder Ausrüstungsgegenstände, oder Fahrten zur Vorführung von Kraftfahrzeugen. Als Probefahrten gelten auch: Fahrten zur Überführung eines Kraftfahrzeuges an einen anderen Ort im Rahmen des Geschäftsbetriebes, Gewerbsmäßige Fahrten zur Überführung unbeladener Kraftfahrzeuge der Klassen…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…einer Kapitalgesellschaft ebenfalls nach dem Ort ihrer Gründung. Die Kapitalgesellschaft gilt somit als in Staat A ansässig. Beispiel 2: Derselbe Sachverhalt wie in Beispiel 1, allerdings bestimmt sich die Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft nach dem in Staat B geltenden Recht nach dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Ein vollständiger Aktenvermerk hat folgende Angaben zu enthalten: 1.Datum und Ort der Einsichtnahme, 2.Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Unterschrift der die Einsicht vornehmenden Person, 3.genaue Bezeichnung des eingesehenen Dokumentes und von wem das Dokument in welcher Funktion errichtet oder ausgestellt und unterzeichnet wurde…

GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung an das Zivilrecht unterscheidet das Gebührengesetz 1957 zwischen einseitig (siehe Rz 1048) und zweiseitig (siehe Rz 1049) verbindlichen Rechtsgeschäften. Rz 1048: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften ist nur eine der beiden Parteien Gläubiger und nur eine Partei Schuldner…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entsteht mit Einbringung der Urkunde in das Inland. Fehlt die inhaltliche Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäftes, so tritt die Gebührenpflicht dann ein, wenn auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung (Erfüllung von Pflichten, Ausübung von Rechten, zB Gestaltungsrechten) vorgenommen oder von der Urkunde ein amtlicher…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

…durch Barzahlung in Euro dadurch entrichtet werden, dass die im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel zu den angegebenen Gegenwerten (Zollentrichtungskursen) hingegeben werden. (2) Die Entrichtung oder Sicherheitsleistung durch Hingabe anderer als der im Anhang bezeichneten fremden Währungen und gesetzlichen Zahlungsmittel ist unzulässig. § 2…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ort, an welchen das Kraftfahrzeug regelmäßig zurückkehrt (Garagierung), an welchem allfällige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt werden, eine überwiegend im Ausland zurückgelegte Kilometerleistung sowie eine überwiegende zeitliche Aufenthaltsdauer des Kraftfahrzeuges im Ausland stellen Indizien dafür dar. Bei Privatpersonen bedarf es zur Erbringung des Gegenbeweises in der…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Beobachtungszeitraum abzustellen. Ob der PersonDer Eintragung ins amtliche Zentrale Melderegister kommt zwar eine Indizienwirkung zu, die ein Kraftfahrzeug im Inland verwendetdiese besagt aber lediglich, dass meldebehördlichen Vorgaben Rechnung getragen wurde. Der Ort, an dem sich der rechtmäßige Besitz an diesem Kraftfahrzeug zukommtMittelpunkt der Lebensinteressen befindet…