…sind Kraftfahrzeuge befreit, die ausschließlich oder vorwiegend als Miet-, Taxi- und Gästewagen verwendet werden. Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Miet-, Taxi- und Gästewagen siehe Rz 143 bis 152. B.3.8.1.4. Kurzfristige Vermietung Rz 684: Befreit sind Kraftfahrzeuge, die zu mehr…
…kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen…
…Im Ausland ausgestellte Wechsel Rz 1638: Nach § 33 TP 22 Abs. 1 GebG unterliegen die nach dieser Bestimmung näher beschriebenen Wechsel ohne Unterschied, ob sie im Inland oder im Ausland ausgestellt sind, der Gebühr. Rz 1639: Die Gebührenschuld für im Ausland ausgestellte Wechsel entsteht erst…
…sofern der Vertrag gültig zustande gekommen ist und in einer Urkunde festgehalten wurde. Näheres zur Gebührenpflicht eines Bestandvertrages siehe GebR 2025 Rz 1280 ff. Bei Vorliegen eines gemischten Vertrages siehe GebR 2025 Rz 1004. Rz 162: Die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr ist abhängig vom vertraglich…
…Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013…
…der Krankenbeförderung und können daher für die Befreiung für Krankenbeförderung herangezogen werden. A.3.2.1. Rettungsdienst Rz 112: Der Begriff des Rettungsdienstes ist im KFG 1967 nicht näher definiert. Für den Rettungsdienst bestimmte Kraftfahrzeuge sind alle im Rettungswesen eingesetzten Kraftfahrzeuge. Unter den Begriff des…
…die ausschließlich oder vorwiegend (daher zu mehr als 80%) als Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden. Näheres zur Inanspruchnahme der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe siehe Rz 688689 bis 696697. Näheres zu den allgemeinen Bedingungen der Inanspruchnahme der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Rz 1400…
…Nachweis, dass er die in § 29b Abs. 2 bis 4 Straßenverkehrsordnung 1960 genannten Berechtigungen in Anspruch nehmen kann. Die näheren Bestimmungen über diesen Ausweis sind in der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen, BGBl. II…
…ein Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland importiert, ist die Befreiung anwendbar. Rz 230: In den Fällen, in denen die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe nicht aufgrund einer inländischen Lieferung (siehe dazu näher Rz 222 ff) entsteht, sondern etwa aufgrund eines innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Z 2 NoVAG…
…1991, BGBl. Nr. 695/1991, nur Personenkraftwagen, welche ausschließlich mit Elektromotor angetrieben werden von der Normverbrauchsabgabe befreit. Näheres zu diesen Befreiungsbestimmungen siehe Rz 100 bis 108. B.3.2. Kleinkrafträder Rz 651: Gemäß § 3 Z 2 lit. a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 142…
…Europäischen Union. AbSeit 1. Juli 2021 ist die Wertentwicklung auch für den Abzugsposten zu berücksichtigen. Für nähere Ausführungen siehe Rz 930 bis 937. Beispiel 1: Ein Kraftfahrzeug (Verbrauch Benzin: 8,9 l/100 km, CO2-Ausstoß (NEFZ): 195 g/km, NOx-Schadstoffwert: 70 mg/km…
…45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Anhängern dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Probefahrten und Probefahrtkennzeichen siehe Rz 25 ff. Rz 1406: Die Befreiung gemäß § 2…
… 2 Abs. 1 KfzStG 1992 steuerbefreit sind, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Nähere Ausführungen zur Definition von Wechselkennzeichen siehe Rz 34. Rz 1428: Insgesamt können mit einem Wechselkennzeichen höchstens drei Kraftfahrzeuge betrieben werden. Steuerfrei sind somit höchstens zwei Kraftfahrzeuge, welche mit Wechselkennzeichen verwendet werden. Rz…
…in das Abkommen wird ermöglicht, dass die Dienste einer Person mit Hauptwohnsitz in der Nähe der Grenze auch innerhalb der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates (insbesondere im Homeoffice am Hauptwohnsitz) geleistet werden können und dennoch das Besteuerungsrecht an den Vergütungen im Kassenstaat verbleibt, wenn die Person ihre…
…1. Jänner 2024 dem sogenannten "Nullsteuersatz" ("echte Umsatzsteuerbefreiung"). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kWp beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Begünstigt sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen…
…UStG 1994 ist mit der Verwendung des Begriffs "Einhebung" keine andere Rechtsfolge verbunden, als sich bei der Verwendung des Begriffs "Erhebung" ergeben würde. Vielmehr wird dadurch die inhaltliche Nähe des Regelungsinhalts des § 21 UStG 1994 mit dem 6. Abschnitt der BAO ausgedrückt. 3.5.7…
…um die Zulassung des Kraftfahrzeuges zum Verkehr im Inland zu erhalten. In der Zwischenzeit wurde die Typisierung des Kraftfahrzeuges (ohne Veränderungen) durchgeführt. Der Zollsachverhalt (Einfuhr) ist zeitlich so nahe am Normverbrauchsabgabe-Sachverhalt (erstmalige Zulassung), dass betreffend die Beschaffenheit des einzureihenden Kraftfahrzeuges keine Unterschiede zwischen Zollsachverhalt…
…Händler regelmäßig und aktiv an Kunden anbietet, von Kunden Aktien kauft und an Kunden verkauft. Diese Kunden sind keine dem Händler nahe stehenden Personen (Sec. VIII Rz 114 CRS-Kommentar). Eine Börse hat ein bedeutsames Handelsvolumen an Aktien, wenn der jährliche gehandelte Aktienwert an der…
…die in FinanzOnline zur Verfügung gestellten Akten(-teile) anzuzeigen, abzuspeichern oder auszudrucken. Die elektronische Akteneinsicht erfolgt antragslos und ohne Tätigwerden der Abgabenbehörde, weshalb im Weiteren nicht näher darauf eingegangen wird. 2. (Abgaben-)Behörde 2.1. Bundesminister, Finanzämter und Zollamt Österreich Das Recht auf Akteneinsicht gemäß…
…Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG 1970 sowie der näheren Erläuterungen zu den einzelnen Feststellungen und Daten der nachstehenden Zusammenstellung wird auf die 1. Teilkundmachung der Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (BMF-GZ 08 5505/1-IV/8/97, Amtsblatt zur Wiener Zeitung…